Die Reinheimer Stadtverordnetenversammlung hat sich auf der Sitzung am 11.02. 2020 unter dem Tagesordnungspunkt „Nutzungsänderung für das „Georg Büchner Haus“ leider mit einer Mehrheit aus SPD, CDU und FDP für eine generelles Verbot von Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen im Georg Büchner Haus ausgesprochen. Dadurch soll verhindert werden, dass verfassungsfeindliche und rechtsextreme Parteien, dort ihre Veranstaltungen abhalten können.
Die GRÜNEN und die anderen Fraktionen im Stadtparlament stimmten gegen eine solche Nutzungsänderung. Nach Ansicht der GRÜNEN ist es der falsche Weg, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, um das zu erreichen.
„…dem Antrag in der derzeitigen Form zuzustimmen – nämlich allen Parteien und freien Wählervereinigungen die Nutzung des Heinrich Klein Saales und des Foyers zu untersagen – ist in unseren Augen eher eine Form von ‚vorauseilender Unterwerfung‘ unter die Einschränkung von Versammlungs- und Veranstaltungsfreiheiten und ist insofern ungeeignet, um brauner Gesinnung und Neonazi-Populismus entgegenzutreten….“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende des Bündnis90/DIE GRÜNEN Dagmar Strobel in ihrem Plädoyer und trat dafür ein, in einer Nutzungssatzung klar zu formulieren, welche Arten von Veranstaltungen in diesem Hause nicht geduldet sind.
Dazu gibt es zahlreiche Vorlagen aus anderen Gemeinden, die klar formulieren, dass Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichem, antidemokratischem, rechtsradikalem, rassistischem, sexistischem, anisemitischem, antiislamischem, allgemein Menschen diskriminierendem Hintergrund nicht zugelassen werden.
Damit gäbe es eine klare die politische Positionierung der Stadt Reinheim. Und es gäbe auch einen Handhabe gegen Organisationen und Vereine oder Personen, die gegen diese Statuten verstoßen, aber nicht als Partei oder Wählervereinigung auftreten.
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit derartigem Gedankengut muss in der Öffentlichkeit stattfinden und wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung auf die Unterstützung der Reinheimer Bürger zählen kann, wenn sie sich gegen derartige Veranstaltungen ausspricht.
Der Grund, warum in der Debatte um das Nutzungsverbot des Georg-Büchner-Hauses für Parteien und Wählergemeinschaften von Seiten der Befürworter der Eindruck erweckt wurde, dass es sich hier nur um eine rein formale Angelegenheit handele und die politische Dimension kleingeredet bzw. negiert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar und irritertend.
Die Argumentation, dass dies alleine aus Sorge um die Anwohner des Hofgutes geschehe, lässt zudem die Frage offen, warum es dann Anwohnern anderer städtische Räume zumutbar sein soll.
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