Anträge

Hier sind die wichtigsten Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim.

Geldanlage – Anlagenrichtlinie

Beschlussvorschlag:

Unter 3. Anlagegrundsätze (nach dem zweiten Absatz ) wird eingefügt:

Für alle Kapitalanlagen gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (sogenannte „Brundtland-Kommission“).

In der konkreten Umsetzung bedeutet das, die folgenden Mindeststandards für ein städtisches Engagement im Rahmen solcher Kapitalanlagen für direkte oder indirekte Beteiligung und unter Beachtung der in der Taxonomie-Verordnung definierten Angaben für ESG-Rating (environmental, social, governance) sowie SRI Kriterien (socially responsible investment) einzuhalten. Darüberhinaus und ergänzend werden die folgenden Punkte genannt:

  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Kinderarbeit oder Sklavenarbeit zulassen,
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsrechtsverletzungen zulassen
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Vereinigungsfreiheit (Gewerkschaften) behindern bzw. Mindestlohnstandards nicht einhalten.
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Kriegs-, Atom- bzw. Militärwaffen herstellen oder vertreiben
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Atomenergie erzeugen oder auf klimaschädliche und nicht nachhaltige Energien setzen,
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die fossile Brennstoffe fördern bzw. vertreiben
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die industrielle Tierzucht und Tierhaltung betreiben
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Tabak für Rauchwaren herstellen
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
  • keine Beteiligung an Unternehmen, die Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
  • keine Beteiligung an Unternehmen, denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind

Begründung:

Es kann bei Geldanlagen nicht nur nach Rendite und Anlagensicherheit geschaut werden, die Folgen der Investition müssen entsprechend der oben angegebenen Grundsätzen und Kriterien verantwortungsvoll geprüft werden. Es wird hier im Namen aller Reinheimer Bürger Gelder angelegt/ investiert werden und somit auch die Reinheimer Bürger mit in die Verantwortung für die Kapitalanlage und deren Auswirkung genommen.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2023 mit
10 ja
18 nein
0 Enthaltungen
abgelehnt.

Prüfung des Aufwandes (Kosten) der Gebäude-Ertüchtigung für PV Anlagen auf kommunalen Gebäuden Haushalt 2022 -abgelehnt-

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur nachvollziehbaren Prüfung des Aufwandes (Kosten) für eine Ertüchtigung zur Aufnahme von PV Anlagen der im Folgenden aufgeführten Gebäude im Haushalt 2022 unter Produkt 52202

24.000,-EUR einzuplanen.

•         Mehrzweckhalle Spachbrücken,

•         Hofstr. 28

•         Feuerwehr Reinheim

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2021 mit
5 ja
21 nein
6 Enthaltungen
abgelehnt.


Sachverhalt / Begründung:

Die im Beschlusstext aufgeführten Gebäude wurden als grundsätzlich zur Solar-

Energiegewinnung als geeignet eingestuft. Die Höhe der einzuplanenden Kosten orientiert sich an den Kosten für die Untersuchung des Tragwerkes des städtischen Gebäudes in der Grabenstrasse und berücksichtigt, dass nach unserer Einschätzung auf dem Produktkonto 52202noch ein Restbetrag aus dem 2018 angesetzten Gesamtvolumen von 20.000 EUR zur Verfügung steht. 

Klimaschutzmanagement Haushalt 2022 -abgelehnt-

Beschlussvorschlag:

Im Stellenplan 2022 wird zur Unterstützung der Verwaltung und zur Umsetzung der von der Stadt Reinheim gefassten Klimaschutzbeschlüsse, eine Stelle „Klimaschutzmanagement“ (Produkt 56101 im Haushaltsplan) – unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) – eingerichtet. Vorläufig ist die Stelle auf drei Jahre zu befristen. Hierfür sind entsprechende Mittel einzustellen und zu berücksichtigen, dass die Förderquote des BMU für Personal und Sachkosten 65% beträgt.   


Sachverhalt / Begründung:

Als Grundlage dienen:

– Das im Jahr 2022 vorliegende Klimaschutzkonzept der Stadt Reinheim

– Der Beitritt Reinheims zu den Klimakommunen Hessen 2010

– Die Klimanotstandsbeschlussfassung der STVV vom 20.08.2019 ,

– Das vorliegenden Klimaschutzkonzepte aus dem Landkreis im Unterkapitel Stadt Reinheim.

Die Stadt Reinheim hat sich Klimaschutzziele gesetzt. Zur Umsetzung der Maßnahmen und Erreichung dieser Ziele kommen umfangreiche Aufgaben auf die Kommune zu.

Die Klimaschutzmanager*in hat u.a. folgende Aufgaben zu koordinieren und im Blick zu halten und sollte dem Verwaltungsstab zugeordnet sein:

– Öffentlichkeitsarbeit in der Kommune und Aufbau von Medienpartnerschaften zu regionalen Medien.

– Einbindung der Bürgerschaft bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

– Die Zusammenarbeit mit der LEADER Region bei der Umsetzung von Energie- und Klimaschutzprojekten

– Initiierung von Netzwerktreffen mit den regionalen Initiativen

– Förderung und Ausbau einer niederschwelligen Erstberatung zu Energie und Klimaschutzthemen.

– Effizienzmaßnahmen bei Kommunalen und privaten Wohnungsbaugesellschaften unterstützen.

– Veranlassung der Installation von PV-Anlagen auf geeigneten kommunalen Dachflächen.

– Aktivierung gewerblicher Dachflächen für PV-Nutzung durch Information und gezielte Beratung.

– Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und KWK bei öffentlichen Gebäuden und kommunalen Wohnungsunternehmen

– Förderung von Car-Sharing in der Kommune.

– Flächendeckend moderne Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum

– Bessere Vernetzung umweltverträglicher Verkehrsmittel.

– Minimierung des Warenlieferverkehres in den Kommunen durch: regionale Verteilerzentren / Kooperation bei der Zustellung auf der letzten Meile.

– Konkretisierung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für die Begleitung der Klimaschutzaktivitäten in der Kommune und dem Landkreis.

Die Gehaltskosten für die Personal-Stelle eines Klimamanagements belaufen sich über eine Dauer von drei Jahren auf ca. 230.000 EUR. (abhängig von der Einstufung E10-E12 je nach Qualifikation). Die Fördermittel in Höhe von 65% der Kosten ergeben somit einen Betrag von ca. 150.00 EUR, sodass der Anteil der Stadt Reinheim an den Personalkosten ca. 80.000 EUR für die drei Jahre beträgt, ergo eine Belastung von ca. 26.000 EUR für 2022.

Zusätzlich kann für Sachkosten der Klimamanagementstelle Sachkostenzuschuss in Höhe von 65% über drei Jahre gewährt werden.   

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2021 mit
5 ja
22 nein
5 Enthaltungen
abgelehnt.

Abplanung Kfz Streifenwagen / Erwerb eines geeigneten Lastenrades Haushalt 2022 -zurückgezogen-

Beschlussvorschlag:

Im Investitionsplan 2022 wird die Position 12202007 Ordnungsamt „Streifenwagen mit Ausstattung“ in Höhe von 45.000,- EUR abgeplant und an dieser Stelle ein Ansatz von 10.000 EUR für ein E-Lasten-Fahrrad mit Ausstattung eingestellt. 


Sachverhalt / Begründung:

Als Klimakommune ist es angebracht alle Investitionen unter dem Gesichtspunkt

der Klimaschutz-Relevanz zu betrachten. Dazu gehören selbstverständlich auch die

Entscheidungen über die Auswahl der Fahrzeuge. Da der Ortspolizei ein PKW zur Verfügung steht, ist die Aufgabenstellung „Kontrolle des ruhenden Verkehrs“ mit einem geeigneten E- Lasten-Rad gut zubewältigen.

Gleichzeitig tritt die Stadt Reinheim in eine Vorbildrolle für ein energieeffizientes

Mobilitätsmanagement. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine sehr vielseitige Auswahl an E-Lastenrad-Modellen förderbar, die den jeweiligen Anforderungen der

städtischen Mitarbeiter entsprechen – in diesem Fall würde sich ein sog. Trike anbieten, das komfortabel zu fahren und abzustellen ist.

Ein Lastenrad wird derzeit mit 25% gefördert, maximal 2.500 EUR. (BAFA). 

Nahmobilität Hessen (AGNH) – Stadtspaziergang Fußverkehr – Unterstützung von Kommunen bei Ortsbegehungen 08.11.2021 -zurückgezogen-

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat aufzufordern, sich bei der von der

AG Nahmobilität des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

angebotenen Unterstützung zur Durchführung einer begleiteten Ortsbegehung

„Stadtspaziergang“ mit dem Fokus auf Fußverkehr zu bewerben. Die Maßnahme ist kostenlos. Die

Stadt muss sich bis zum 30. November 2021 beworben haben. 


Sachverhalt / Begründung:

In der Anlage befindet sich die Beschreibung des Projektes und der Link zur Website dieses

Projektes sowie zur Anmeldung/Bewerbung.

Hier die Punkte aus dem Gesamtangebot:

„ …Anlässe für den Stadtspaziergang Fußverkehr können konkrete Defizite in der bestehenden

Infrastruktur sein, wie:

• Umgang mit Gehwegparken und Falschparken

• Barrierefreie Erreichbarkeit auf dem Weg zu einer ÖPNV-Haltestelle, z.B. problematische

oder unsichere Führung von Fußwegen

• Bestehende Wegeverbindungen stärken: Sitzen und Ausruhen auf dem Weg zu wichtigen

Zielen oder Einkaufsmöglichkeiten

• Barrierefreiheit und Aufenthalt im Umfeld von Senioreneinrichtungen

Durch den Stadtspaziergang werden auf kommunaler Ebene

• für einen eingegrenzten Straßenabschnitt und Stadtraum Defizite identifiziert und

fachlich diskutiert, z.B. geduldetes Gehwegparken oder Defizite der Barrierefreiheit,

• die Teilnehmenden für die Belange des Fußverkehrs sensibilisiert,

• Handlungsansätze aufgezeigt, um die Situation für die konkrete Begehungsroute und

insgesamt für den Fußverkehr zu verbessern.

Der Stadtspaziergang Fußverkehr beinhaltet als Angebot an Kommunen:

• Eine umfassende Vorbereitung, Begleitung, Beratung und Nachbesprechung einer

Ortsbegehung mit dem Schwerpunkt Fußverkehr durch ein Fachbüro

• Eine Durchführung eines Stadtspaziergangs Fußverkehr für einen ausgewählten, räumlich

eng umrissenen Straßenabschnitt

• Die fachliche Beurteilung der Ist-Situation vor Ort

• Die Diskussion und Entwicklung von Handlungsansätzen

• Eine fachliche Nachbesprechung

Durch den „Stadtspaziergang Fußverkehr“ erhalten Sie:

• Fachliche Beratung durch ein Planungsbüro

• Verbesserung der Qualität von Gehwegplanungen und -entwürfen

• Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden

• Steigerung der Attraktivität von Fußverkehr…“ 

Fahrradweg Reinheim-Zeilhard – Groß Zimmern 29.08.2021 -abgelehnt-

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat zu beauftragen, mit der ebenfalls

betroffenen Gemeinde Groß-Zimmern zu vereinbaren mit welcher Kostenverteilung und zu

welchem Zeitpunkt die Maßnahme G227 des Radverkehrskonzeptes des LK Darmstadt-Dieburg

(Dez. 2017): Ertüchtigung des Fahrradweges von Reinheim-Zeilhard nach Groß-Zimmern

(Gesamtkosten geschätzt 2017 180.000 EUR ) schnellstmöglich entsprechend umgesetzt wird,

um für die zügige Verbesserung des Fahrradverkehrs danach ggf. einen Haushaltsantrag in

angemessener Höhe für den Reinheimer Etat 2022 stellen zu können.

Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der Vereinbarung. 


Sachverhalt / Begründung:

Unmittelbar dient diese Maßnahme der Sicherheit für Fahrradfahrer und dem verbesserten

Wegeangebot wie schon im Radwegekonzept Landkreis Darmstadt-Dieburg aus Dezember 2017

Blatt 93, Seite 154 ausgeführt. Die Darstellung der Maßnahme G227 betrifft die Fahrradweg-

Verbindung nach Groß-Zimmern und enthält

• eine Abbildungen der Strecke

• die notwendige Maßnahme: Oberfläche ausbauen

• Beurteilung des IST-Zustandes: Der betrachtete Abschnitt verfügt über eine

wassergebundene Decke mit teilweise grobem Schotter und losem Untergrund. Ansonsten ist

die Verbindung durchgehend asphaltiert.

• Begründung: Wassergebundene Oberflächen verschlechtern die Fahreigenschaften (u.a.

höherer Kraftaufwand). Durch schlechte Griffigkeit erhöht sich die Unfallgefahr. Erhöhter

Verschleiß am Fahrrad / Verschmutzung der Bekleidung. Dies gilt insbesondere bei oder nach

Regen. Räumen im Winter nicht möglich. Regelmäßige Instandsetzung notwendig.

Laut Radverkehrskonzept sind die Gemeinden Groß-Zimmern und Reinheim die Baulastträger.

Für Reinheim als Mitglied der Klimakommunen Hessen seit 2010 und auch direkt über das

Programm Mobiles Hessen 2030 und des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 der

hessischen Landesregierung (https://www.nahmobil-hessen.de/wp-content/uploads/2021/01/Auf-einen-Blick_Kommunenfoerderung_AGNH_web_Jan-2021.pdf ) sind mit Sicherheit entsprechende Fördermöglichkeitenzu eruieren. 

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2021 mit
9 ja
18 nein
3 Enthaltungen
abgelehnt.

Fahrradstreifen Roßdörfer Straße 29.08.2021 -zurückgezogen-

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat aufzufordern, mit den dafür
zuständigen Behörden zu vereinbaren, dass in der Ortseinfahrt Ortsteil Zeilhard – Roßdörfer
Straße – ortsauswärts einen Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet wird. Der Magistrat
berichtet der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der Vereinbarung.


Sachverhalt / Begründung:
Unmittelbar dient diese Maßnahme der Sicherheit für Fahrradfahrende hier insbesondere dem
Schutz der bergauf langsam fahrenden Fahrenden wie schon im Radwegekonzept Landkreis
Darmstadt-Dieburg aus Dezember 2017 ausgeführt. In Anlage 11 – Markierungslösungen und
punktuelle Maßnahmen sind acht Positionen genannt – eine ist umgesetzt. Die Position W274 /
Reinheim auf Blatt 216 enthält
• eine Abbildung der Ortseinfahrt
• die notwendige Maßnahme: Schutzstreifen markieren
• die Erläuterung: Auf Gefällestrecken mit schmaler Fahrbahn ist die Markierung eines
einseitigen Schutzstreifens sinnvoll, um die bergauf fahrenden, langsamen Radfahrer zu
schützen. Der bergab fahrende Radverkehr kann mit dem Kfz-Verkehr mitfließen.
Zudem würde der Schutzstreifen durch die optische Verengung des Strassenraumes auch
mittelbar zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des aus- und einfahrenden Autoverkehrs führen
und damit auch – mit entsprechender Markierung – den Gefahrenpunkt Kreuzung
Roßdörferstraße/ Roßbergring bzw. Am Dieburger Berg entschärfen sowie die wartenden und
einund
aussteigenden Fahrgäste des ÖPN im Bereich der Bushaltestelle schützen.
Die Maßnahme ist möglich, da die Roßdörferstraße durchgängig breiter als 7 m ist und 6 m als
Minimum für einen einseitigen Schutzstreifen vorgeschrieben sind.
Seite: 2/2
Abmessungen bei der Markierung von Schutzstreifen: bei uns nur einseitig, deshalb ≥ 4.5m
Straßenbreite plus 1,5 m Schutzstreifen.
Zur Information aus den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ Ausgabe 2010:
„… 3.2 Schutzstreifen
-Voraussetzungen: Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er darf von Kraftfahrzeugen nur im
Bedarfsfall (z. B. Begegnung
mit Lastkraftwagen) befahren werden. Schutzstreifen sollen daher bei hohem
Schwerverkehrsaufkommen (> 1.000
Fahrzeuge des Schwerverkehrs am Tag) vermieden werden. Beschilderung Schutzstreifen werden
nicht beschildert.
Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken. Soll zusätzlich das Halten von Kraftfahrzeugen
auf Abschnitten
verhindert werden, ist die Anordnung eines Haltverbotes erforderlich. Markierung Schutzstreifen
werden durch Leitlinien
(Zeichen 340 StVO) mit Schmalstrichen von 1 ,00 m Länge und 1 ,00 m Lücke markiert und sind in
dieser Form im Zuge
vorfahrtberechtigter Straßen an Kreuzungen und Einmündungen fortzusetzen. Ist die verbleibende Fahrgasse schmaler als 5,50 m, darf keine Leitlinie in der Fahrbahnmitte markiert werden.
Die Zweckbestimmung von Schutzstreifen soll durch Fahrbahnmarkierungen mit dem Sinnbild “Fahrrad” verdeutlicht
werden.
-Breite: Ein Schutzstreifen ist in der Regel 1,50 m, mindestens aber 1 ,25 m breit. Diese Maße sollten vergrößert wer-den,
wenn die nutzbare Breite des Schutzstreifens ein-geschränkt ist (z. B. durch nicht gut befahrbare Rinnen o.Ä.).
-Breite angrenzender Fahrstreifen: Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleiben-den Teils der Fahrbahn soll
mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen. Damit ist ein
Begegnen von Pkw möglich.
Beidseitige Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m (ohne
Parken). Bei hohen
Schwerverkehrsstärken ist die Breite von 4,50 m zwischen den Schutzstreifen in der Regel nicht
ausreichend. Bei
Mittelinseln oder Mittelstreifen können Schutzstreifen angelegt werden, wenn eine Breite von
mindestens 2,25 m
zwischen dem Schutzstreifen und der Mittelinsel bzw. dem Mittelstreifen verbleibt. Dies
entspricht bei einem
Schutzstreifen von 1 ,50 m einer Fahrbahn-breite von 3, 75 m. Verbleiben weniger als 2,25 m
Restfahrbahn, so endet der
Schutzstreifen ca. 20 m vor der Mittelinsel.

PV Anlagen auf kommunalen Gebäuden 23.06.2021 -abgelehnt-

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat aufzufordern, die Ergebnisse der Standortlokalisierung (gemäß Antrag 1442/2018/VV-37 vom 16.11.2018) bekannt zugeben und zu prüfen, auf welchem der städtischen Gebäude eine Photovoltaikanlage als Nächstes errichtet werden wird sowie eine Priorisierung für die weiteren Installationen zu treffen.        


Sachverhalt / Begründung:

Die weltweite Klimakatastrophe erfordert dringend, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Hierzu bieten sich Installationen von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden an. Dies voranzubringen ist der Inhalt und die Absicht des zuvor genannten Beschlusses aus dem Jahr 2018.

Nach unserer Kenntnis ist die Standortlokalisierung für Photovoltaikanlagen abgeschlossen. Allerdings liegt bislang keine einsehbare Auflistung dieser Eruierungs-Maßnahmen bzw. Ergebnisse vor. Bereits im Haushaltsplan für 2019 (Beschluss vom 4.12.2018) sind 20.000,- EUR vorgesehen worden, um die Standortlokalisierung nach Ertragserwartung und zusätzlich die Eignung der Statik für die Installationen von PV Anlagen zu prüfen. Laut Information des Bürgermeisters im Bauausschuss am 07.06.2021 ist seit letztem Jahr ein Büro beauftragt u.a. mit der Prüfung der statischen Voraussetzungen an den ausgewählten städtischen Gebäuden.

Im Bauausschuss soll nach Vorlage der Ergebnisse der Standortlokalisierung und der Prüfung auf statische Tauglichkeit sowie Ertragserwartung und Wirtschaftlichkeit und deren Bewertung über eine Priorisierung von möglichen Photovoltaikanlagen beraten und dem Magistrat entsprechendes Vorgehen empfohlen werden.

Den kommunale Ausbau der Sonnenenergiegewinnung voranzubringen ist u.a. als

Begleitmaßnahme der von Bürgermeister Feick in der STVV Versammlung am 15.06. 2021 angekündigten kommunalen Solarkampagne mit Unterstützung des kommunale Bündnis Klimakommunen (des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), deren Ziel es ist, anschaulich über das Thema Solarenergie zu informieren, Einsatzmöglichkeiten aufzuzeigen und auf das Potential der eigenen Dachfläche aufmerksam zu machen, ein beispielhaftes Handeln für die Reinheimer Bürger.

Dafür zu sorgen, dass auch auf städtischen Gebäuden PV-Anlagen installiert werden, ist ein wichtiger Teil der Gesamtanstrengung unsere Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu bestreiten – unabhängig, dezentral und CO2-frei. 

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung vom 13.07.2021 mit
7 ja
18 nein
5 Enthaltungen
abgelehnt.

Blumenwiese im Stadtpark 23.06.2021 -zurückgestellt-

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass im Stadtpark Blumenwiesen angelegt werden, die nach entsprechender Planung insgesamt mindestens 30% der Fläche des Stadtparks betreffen sollten.

Sachverhalt / Begründung:

Angesichts des dramatischen Artensterbens, hier insbesondere des Insekten- und Bienensterbens ist es notwendig, Bedingungen zu schaffen, die dem entgegenwirkt. Auch der Erholungswert des Stadtparks würde aufgewertet.

Die Finanzierung kann aus dem „Produktbereich Natur- und Landschaftspflege“ des 2021er Haushaltsplanes über das „Produkt 55101“ erfolgen (Stichwort: innerörtliche Begrünungsmaßnahmen bzw. Pflege öffentlicher Anlagen).

PV Anlagen auf kommunalen Gebäuden 21.05.2021 -zurückgezogen-

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat soll die Ergebnisse der Standortlokalisierung (Antrag 1442/2018/VV-37 vom 16.11.2018) bekannt geben und prüfen, auf welchem der städtischen Gebäude eine Photovoltaikanlage als Nächstes errichtet werden wird sowie eine Priorisierung für die weiteren Installationen treffen.

Sachverhalt / Begründung:

Die weltweite Klimakatastrophe erfordert dringend, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Hierzu bieten sich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden besonders an.

Nach unserer Kenntnis ist die Standortlokalisierung für Photovoltaikanlagen abgeschlossen.

Im Bauausschuss soll nach Vorlage des Ergebnisses der Standortlokalisierung und der Bewertungen über eine Priorisierung von möglichen Photovoltaikanlagen beraten und empfehlen.

Diesen Ausbau der Energiegewinnung massiv voranzubringen ist nicht nur beispielhaft für die Reinheimer Bürger und auch nicht nur unter dem Gesichtspunkt des finanziellen Vorteils, sondern auch als Teil der Gesamtanstrengung unsere Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu bestreiten – unabhängig, dezentral und CO2-frei.

Bereits im Haushaltsplan für 2019 (Beschluss vom 4.12.2018) sind 20.000,- EUR vorgesehen worden, um die Standortlokalisierung nach Ertragserwartung und zusätzlich die Eignung der Statik für die Anlage von PV Anlagen zu eruieren.

Nach unserer Kenntnis liegt bislang keine Auflistung dieser Eruierungs-Maßnahmen vor.

Bildung und Wahl der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung 16.04.2021 -abgelehnt-

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. §62 HGO zusätzlich zu den bestehenden
drei Ausschüssen
• Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFW),
• Bau-, Verkehrs- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (BVSUL),
• Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport und Kultur (SGJSK)
einen Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur zu bilden, dem das Thema Umwelt aus dem
bisherigen BVSUL zugeordnet wird. Der BVSUL wird entsprechend in Bau-, Verkehrs-
Stadtentwicklungs- und Landwirtschaftsausschuss (BVSL) umbenannt.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur (KUN) ist neben dem HFW, BVSL, SGJSK und der
Stadtverordnetenversammlung zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Klima-,
Umwelt-, Natur- und Artenschutzes sowie der Klimaanpassung, der effizienten Energienutzung
der kommunalen Liegenschaften und Betriebe und der Beachtung der Nachhaltigkeit der
in allen oben genannten Gremien zu treffenden Entscheidungen.
Die Sitzungen des Klima-Umwelt- und Naturausschusses sollen künftig regulär stattfinden.
Die übrigen Festlegungen des Beschlussvorschlages bleiben bestehen.
Sachverhalt / Begründung:
Die Begründung für diese Erweiterung ergibt sich aus der Beschlussfassung vom 20.08.2019
über die Anerkennung eines Klimanotstandes (mit 21 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen), der
hier noch einmal in Erinnerung gerufen wird, in dem Folgendes dargelegt wird:
„das Reinheimer Stadtparlament
• erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und
ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an und setzt sich
für ein klimafreundliches Reinheim ein.
• erkennt, dass die bisherigen weltweiten Maßnahmen und Planungen nicht
ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
• berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen
Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und
Artenschutz auswirken.
• fordert den Magistrat auf, dem Stadtparlament und der Öffentlichkeit jährlich über
Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen im Rahmen des
Energieberichtes zu erstatten.
• fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik
Deutschland auf, den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und
Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf
kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich
ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile
Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend
veränderte Verkehrspolitik und eine Klimaschutz-konforme Förderung des sozialen
Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.
• fordert auch die städtischen Eigenbetriebe dazu auf, sich verstärkt mit ihren
Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.
• stellt fest, dass die kommunalen klimarelevanten Maßnahmen allein nicht ausreichen,
um einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Klimakrise zu leisten, da die durch
Reinheimer*innen verursachten Emissionen zum großen Teil außerhalb Reinheims
anfallen.
Konkrete Maßnahmen, den Klimaschutz betreffend, sind durch das Stadtparlament zu
beschließen.“
Eine Folgemaßnahme aus dem zitierten Beschluss ist, dass alle Beschlussfassungen der
Stadtverordnetenversammlung und der städtischen Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der
Klimaschutz/anpassungs-Relevanz sorgfältig bewertet werden und entsprechende Maßnahmen
erfolgen. Ein derartiges Qualitätsmanagement muss dringend etabliert werden, wenn man sich
dem Klimaschutz verpflichtet fühlt. Die Einrichtung des hier beantragten Ausschusses für Klima
Umwelt und Natur ist ein wichtiger Bestandteil einer systematischen Vorgehensweise.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung vom 20.04.2021 mit
11 ja
24 nein
0 Enthaltungen
abgelehnt.

Baugebiet Nordwest III klimaneutral und für alle entwickeln vom 19.11.2020 -angenommen-

Dem Beschluss der STVV vom 20.08.2019 zum Klimaschutz entsprechend legt die STVV fest, dass, sofern dies nach Maßgabe des BauGB und der HBO rechtlich möglich ist, bei allen zukünftigen Bauvorhaben, unbesehen ob es sich um eine städtische Maßnahme oder eine vorhabenbezogene Bebauung (Investor oder Bauherr) handelt, nach Maßgabe des BauGB und der HBO die folgenden Kriterien entweder in den Bebauungsplänen, in einer Gestaltungssatzung oder in den Kaufverträgen des Magistrats verankert werden. Diese Kriterien bzw. Vorgaben sollen für Wohn-, Gewerbe- und Mischbebauung gelten und sind bei der Abwägung über den Bebauungsplan nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sowie in der Auftragsübergabe an Planungsbüros bzw. vor der Übergabe an Architektenwettbewerbe zu verankern. Bei Änderung von Bebauungsplänen bei Neubebauung/ Nachverdichtung werden diese soweit wie möglich angepasst. In Gebieten, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind (unbeplanter Innenbereich), wird geprüft, ob ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wird und ggfls. eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden kann.

Kriterien:

  1. Kompakte Bauformen (energetische Betrachtung und Reduzierung
    versiegelter Flächen)
  2. Wohnbebauung: Mischung aus Einfamilien, Reihen und Doppelhäusern
  3. Als Standardbauweise für Wohngebäude wird in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und ansonsten mittels städtebaulichem Vertrag (im Sinne des §11 BauGB) mindestens Effizienzhaus KfW55 – alternativ: nach Standard GEG in Verbindung mit Photovoltaik- Anlage – festgelegt. Begleitend erfolgt Aufklärung mit dem Ziel, höhere energetische Gebäudestandards zu realisieren (Fördermöglichkeiten).
  4. Begrünung von Flachdächern zwingend , Alternativ PV- oder Solarthermie- Anlagen, Fassadenbegrünung erwünscht
  5. Verkehrsführung max 30 km/h, bei Wohnbebauung vorzugsweiseSpielstraßen/Shared Space
  6. Grundstücksgrößen: Für Wohnbebauung empfohlen in der Regel nicht größer als 500 Quadratmeter unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Topografie, sowie städteplanerischen Grundsätzen unter der Maßgabe eines sparsamen Flächenverbrauchs. Die Festlegung der Grundstücksgrößen erfolgt in der textlichen Festsetzung eines jeden BPlanes und der dazugehörigen textlichen Festsetzung, der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.
  7. Maßnahmen zur Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbarer Energien:
    (a) Hauptfirstrichtung in der Regel in Ost-West-Richtung bzw. so dass hier eine möglichst optimale passive und aktive Solarnutzung erfolgen kann. ( pro Bauvorhaben die optimale Ausrichtung unter Berücksichtigung der Verbraucherprofile festlegen – Energieberater)
    (b) Dachform und Dachneigung der optimalen Energiegewinnung
    angepasst. z.B.:
    1. Satteldächer sind mit einer Dachneigung von 15° bis 40° zulässig.
    2. Zeltdächer sind mit einer Dachneigung von 15°bis 40° zulässig.
    3. Pultdächer sind nur als versetzte Pultdächer mit einem maximalen
    Versatz von 1,5 m und mit einer Dachneigung von 15° bis 40° zulässig.
    (c) Bei der Errichtung eines gewerblichen Gebäudes muss eine PV-Anlage zur Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien installiert werden. Ausnahmen bei Nachweis adäquater alternativer Energiegewinnung.
  8. Die nach Abzug der überbauten sowie befestigten Flächen verbleibenden Freiflächen sind zu begrünen oder zu bepflanzen und im Bestand zu erhalten. Mindestens 25 % dieser Freiflächen sind mit standortgerechten und einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Verwendung von Koniferen als Gruppen- oder Heckenpflanzung ist unzulässig. Schotter-,Split-, Kies-Steingärten sind nicht zulässig (Ausnahme Stellplatz, Carport, Garagenzufahrt, Hauseingang) .
  9. Einfriedung mit Begrünung vor dem Haus und einem nach hinten
    versetzen Haus, sodass Platz für Fahrzeuge auf dem Grundstück entsteht und diese nicht auf der Straße stehen.
  10. Mauern, Aufschüttungen und Grundstücksbefestigungen nur aus
    Naturmaterialien und in der Gestaltung so, dass alle Anforderungen an die Bewegungsfreiheit von Wildtieren (Naturschutz) erfüllt werden unterBerücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten – ggf. in Einzelverträgen festschreiben. Die Abdeckung von Lichtschächten, Regenfallrohren und ähnlichen Bauwerken ist Kleintier- und Vogel-sicher zu gestalten.
  11. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Licht (Lichtverschmutzung) sollte die öffentliche und private Außenbeleuchtung energiesparend, streulichtarm und insektenverträglich (UV-armes Lichtspektrum) installiert werden.
  12. Fahrradstellplätze: mindestens äquivalent zur Verordnung des Landes Hessen über Anforderungen an Abstellplätze für Fahrräder
  13. Schaffung von attraktiven Fuß- und Radwegverbindungen bzw. Anbindungen
  14. Regenrückhaltezisternen: das anfallende nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser sämtlicher Dachflächen und sonstiger befestigter Flächen der Baugrundstücke ist in Regenrückhaltezisternen zu sammeln und auf dem Grundstück zu verwenden. Hierzu ist auf jedem Baugrundstück eine Regenrückhaltezisterne zu errichten.
  15. Für Baugebiete vorsehen:
    (a) Angebot und Hinweis auf die Energieberatung, Aufklärung mit dem Ziel, Gebäude zu errichten, die optimale Co2-Bilanz ergeben durch hohe energetische Gebäudestandards Stichworte z.B. Solar-und Geothermi
    (b) Fläche für Versorgungsanlagen, z.B. um zentrale/gemeinschaftliche Solarstromspeicher unterzubringen. Kooperation mit Versorgungsunternehme
    (c) Flächen vorzusehen für die Errichtung von Ladesäulen, Kooperation mit Versorgungsunternehmen

    Sachverhalt / Begründung:
    Wie im Eingangstext des Beschlussvorlage bereits dargestellt, sind wir in der Pflicht, die Gefahren des Klimawandels ernst zu nehmen und rechtzeitig Maßnahmen zu treffen, die für klimaneutrales Leben sorgen und ein großes Maß an Klimaanpassung gewährleisten. Insofern ist es unmittelbar einleuchtend, dass Baumaßnahmen und Baugebiete einen großen Teil der möglichen Umkehrpunkte für den Klimawandel darstellen: ca. 30% der Gesamtenergie entfallen auf die Haushalte und davon ca. 75% auf Raumwärme , auf Warmwasser ca. 12% und 13% auf Elektrogeräte und Beleuchtung. Gleichzeitig ist es den Stadtverordneten ein sehr wichtiges Anliegen, im Stadtgebiet bezahlbaren Wohnraum durch Neubebauung in ausgewiesenen Baugebieten, Einzel- Bauvorhaben bzw. durch Nachverdichtung im Innenbereich anzubieten bzw. zu unterstützen und sie legen Wert darauf, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ökologischen Anforderungen und der Bezahlbarkeit von Wohnraum zu ermöglichen. Daraus ergibt sich für die Stadt Reinheim und für jedes einzelne Bauvorhaben an diesem Punkt die Verpflichtung zum verantwortungsvollen Handeln. Der Aufgabe, diese beiden Aspekte zusammenzubringen, dient diese Beschlussvorlage. Der Aufwand für verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen entsprechend dieser Vorlage relativiert sich angesichts der Vorteile, die eine zukunftsweisende Bauweise bietet: rechtzeitige Anpassung an den Klimawandel, der in seiner rasenden Entwicklung den Druck auf CO2 Einsparung in allen Bereichen erheblich erhöhen wird. Dazu kommt die unsichere Lage/Abhängigkeit bei Verfügbarkeit und Kosten für fossile Brennstoffe durch weltweite Verwerfungen der globalen Öl -und Gas-Förder- Konzerne. Die nachträgliche Installation von CO2 -freien bzw. erneuerbaren Energieversorgungen kommt sehr unverhältnismäßig teurer als die sinnvolle Einplanung von vorneherein. Die nachträglicheInstallation von Dämmmaßnahmen gegen Kälte oder Wärme wird unverhältnismäßig aufwendiger als die Einplanung von Beginn an. Maßnahmen in Richtung Energie-Autarkie z. B. in Gestalt einer Photovoltaik nach Fertigstellung des Gebäudes wird
    kostenintensiver als die Integration von vorneherein.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung vom 24.11.2020 mit
21 ja
7 nein
4 Enthaltungen
angenommen.

Entwicklung Klimaschutz – Vorarbeiten zum Klimaschutzkonzept vom 29.11.2019 -angenommen-

Antrag zum Haushalt 2020
Im Produktbereich 56 Umweltschutz wird die Position Entwicklung Klimaschutz um 5.000 EUR auf 20.000 EUR erhöht.Verwendung für:

  • eine erste konkrete Maßnahme (Photovoltaik-Anlage auf das Bürgerhaus Zeilhard-Georgenhausen)
  • die Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Reinheim in Zusammenarbeit mit den beim Landkreis dafür eingerichteten Stellen und die Etablierung eines „Runden Tisches“ zur Beratung und Umsetzung der definierten Klima-Ziele. Fördermittel von Bund und Land sind zu beantragen.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit
29 ja
7 nein
0 Enthaltungen
beschlossen.

Planung Neubildung und Erhöhung Lärmschutzwall und Verbreiterung Radweg B38/Am Gockert vom 25.11.2019 -angenommen-


Der Magistrat wird gebeten die aktuelle Höhe des Lärmschutzwalls festzustellen und ggf. mit
Hessen Mobil zu erörtern, ob durch die erneuerte B38 das Straßenniveau angehoben wurde und
demnach eine Anpassung des Höhenniveaus des Lärmschutzwalls notwendig ist.
Für ein entsprechendes Gutachten werden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 5.000,00 €
bereitgestellt.
Sachverhalt / Begründung:
Nach Umbau der B38 wird durch die Anwohner eine erhöhte Lärmbelastung durch den Verkehr
empfunden.
Ob der Lärmschutzwall in seiner Höhe den gesetzlichen Vorgaben entspricht, soll geprüft werden.
Sollte die Höhe nicht ausreichend sein kann der Wall gegebenenfalls mit dem anfallenden
Erdaushub aus dem Mischgebiet Nord-West III erhöht werden.
Das Land Hessen ist an den Kosten zu beteiligen.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit
31 ja
0 nein
5 Enthaltungen
beschlossen.

Dienstfahrräder vom 18.11.2019 -angenommen-
  1. Im Produktbereich 12-122-12202 werden 5.000 EUR eingestellt zur Beschaffung von 1
    Standard- E-Bike.
  2. Die Fahrräder erhalten die Aufschrift „Reinheimer Stadtverwaltung fährt Rad“
  3. Weitere Fahrräder werden im Haushaltsjahr angeschafft, wenn ein entsprechender Bedarf
    vorliegt.
    Sachverhalt / Begründung:
    Als Mitglied der Hessischen Klimakommunen ( seit 2010) hat sich die Stadtverwaltung
    verpflichtet sich, auf der Grundlage einer CO2-Bilanz, Aktionspläne mit Maßnahmen zum
    Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen und diese zu
    verwirklichen.
    Einer dieser Aufgabenbereiche ist die direkte Reduktion von CO² Ausstoß.
    Insofern liegt es nahe, für Kurzstrecken in der Stadt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    der Stadtverwaltung Dienstfahrräder zur Verfügung zu stellen.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit
31 ja
4 nein
1 Enthaltungen
beschlossen.

Fahrrad-freundliche Stadt vom 18.11.2019 -angenommen-

Im Produktbereich 54-541-54101 werden 20.000 EUR eingestellt, damit gemäß der
Vorgaben im Radverkehrskonzept des Landkreises Darmstadt-Dieburg Markierungs-
Beschilderungs- und ggf. Bauarbeiten durchgeführt und an geeigneten Stellen
Fahrradständer (z.B. „Betaparker“ oder „Anlehnbügel“) platziert werden.
Sachverhalt / Begründung:
Um einer großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf dem Fahrrad durch die
Stadt bewegen wollen,
. eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten und auch
. den Komfort, an geeigneten Stellen ihre Fahrräder sicher abzustellen zu können,
sollen die Anregungen und Kritikpunkte des o.g. Radverkehrskonzeptes in Reinheim
umgesetzt bzw. angenommen werden. Dies ist auch als Beitrag zum Klimaschutz durch
Verkehrswende zu verstehen.
Der o.g. Betrag soll für die Folgejahre ebenfalls eingestellt werden.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit
28 ja
8 nein
0 Enthaltungen
beschlossen.

Ersatzbeschaffung PKW -Elektromobilität- vom 25.11.2019 -angenommen-
  1. Der Ansatz im Investitionsplan für den Haushaltstitel 51 101 04 – Bauamt, Ersatzbeschaffung PKW wird um 5.000 EUR auf 31.500 EUR erhöht, um nach Prüfung der Eignung für den Anwendungsfall damit die Beschaffung eines E-PKW und einer externen mobilen Ladeeinheit zu ermöglichen.
  2. Alle Reinheimer E-Fahrzeug erhalten die Aufschrift „Reinheimer Stadtverwaltung fährt elektrisch“

Sachverhalt / Begründung:
Als Mitglied der Hessischen Klimakommunen ( seit 2010) hat sich Stadtverwaltung verpflichtet sich, auf der Grundlage einer CO2-Bilanz, Aktionspläne mit Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen und diese zu verwirklichen.
Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.08.19 zur Eindämmung der Klimakrise sollen Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- u. Artenschutz auswirken.
Einer dieser Aufgabenbereiche ist die direkte Reduktion von CO² Ausstoß, NOX und Feinstaub.
Insofern liegt es nahe, bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen vorrangig zu prüfen, welche Antriebsarten für den geplanten Zweck in Frage kommen. Bei der Beschaffung eines PKW für das Bauamt ist die Option E-Kfz das angemessene Mittel der Wahl. Das Aufladen des PKW ist am Standort Rathaus möglich und es sind am Markt neben sogenannten Wallboxen mobile Ladeeinheiten verfügbar, die ohne bauliche Maßnahmen an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden können und somit das Aufladen am „Heimatstandort“ sicherstellen.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit
24 ja
12 nein
0 Enthaltungen
beschlossen.

Ausbau der Kleinkindbetreuung U 3 in Reinheim vom 26.11.2018 -angenommen-

Im Haushalt 2019 werden 25 000 € für Planungskosten eingestellt, damit untersucht werden kann, an welchen Standorten weitere U 3 Betreuungsplätze in der Zukunft eingerichtet werden können.
Die Mittel sind auch verwendbar für evtl. Bauleitplanverfahren mit denen Baurecht für weitere Zubauten geschaffen werden könnten.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit
32 ja
2 nein
1 Enthaltungen
beschlossen.