Transparenz statt Unterstellung: Die Grünen erläutern das Verfahren der Magistratswahl

Nachdem die kommunalen Gremien und Verbände nach den jüngsten Wahlen nun besetzt sind, möchten wir die aktuellen Diskussionen um die Magistratswahl sachlich einordnen. Anlass sind Behauptungen der DKP, wonach der Verlust eines Magistratsmandats das Ergebnis einer gezielten Absprache zu ihren Ungunsten gewesen sei. Diesen Vorwurf weisen wir entschieden zurück. 
Die mathematische und prozedurale Realität der Wahl lässt wenig Raum für die Interpretation einer „geplanten Benachteiligung“. Bei einem Stadtparlament von 37 Sitzen und lediglich sieben verfügbaren Magistratsmandaten war die Ausgangslage durch die unterschiedlichen Listen der Parteien relativ klar definiert. Während die SPD und die CDU eine gemeinsame Liste eingereicht hatten, stellten die Grünen sowie die DKP jeweils eigene Listen auf. Aufgrund der Sitzverteilung im Parlament (18 SPD, 7 CDU, 5 GRÜNE, 3 DKP, 2 FDP, 1 Linke, 1 Tierschutzpartei) und der daraus resultierenden Stimmenverhältnisse war es mathematisch absehbar, dass die gemeinsame Liste von SPD und CDU die Mehrheit der Mandate erhalten würde.
Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Absprache, die darauf abzielte, die DKP zu benachteiligen. Da nicht alle im Parlament vertretenen Fraktionen eigene Listen für den Magistrat eingereicht hatten, blieb die Verteilung der verbleibenden Mandate zwischen den Magistratsbewerbern grundsätzlich offen und hing maßgeblich von der Stimmabgabe der einzelnen Stadtverordneten ab. 
Wir appellieren daher an einen sachlichen Diskurs, der auf den tatsächlichen parlamentarischen Abläufen basiert.