Im letzten Jahr haben wir im Stadtparlament den Antrag gestellt, in Zeilard – Roßdörfer Straße (bergauf Richtung Ortsausgang) einen Fahrradschutzstreifen einzurichten. Diesen Antrag haben wir zurückgezogen, weil der Bürgermeister erklärte, das werde geprüft, nachdem vorher gesagt wurde, die Straße sei nicht breit genug, was sich als nicht korrekt herausstellte. Zusammen mit der Verkehrsbehörde fand dann ein Ortstermin statt. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, die Behörde habe die Einrichtung eines solchen Schutzstreifens abgelehnt und da die Roßdörfer Straße eine Kreis- und keine Gemeindestraße sei, könne die Stadt Reinheim die Einrichtung eines Fahrradstreifens aus verkehrstechnischen und rechtlichen Gründen nicht anordnen. Die Untere Verkehrsbehörde sei zuständig und dagegen sei nichts zu machen. Unserer wiederholten Nachfrage, die Begründung bzw. den Ablehnungsbescheid einsehen zu können wurde von Seiten der Stadt bisher nicht nachgekommen. In der Zwischenzeit liegen uns Informationen vor, dass es sehr wohl im Kompetenzbereich der Ortspolizeibehörde in Person des Bürgermeisters liegt, einen Fahrradschutzstreifen anzuordnen. Wenn also ein Schutzstreifen seitens der Stadt nicht gewünscht ist, sollte man das offen kommunizieren und sich nicht hinter der unteren Verkehrsbehörde verstecken. Aus den genannten Gründen haben wir jetzt folgende Anfrage an den Magistrat gerichtet, um endlich Klarheit zu bekommen:
- Welche Maßnahme wurde bei dem Ortstermin mit der Unteren Verkehrsbehörde im November 2021 in Zeilhard, Roßdörfer Strasse, ortauswärts verhandelt?
- einseitiger Fahrradschutzstreifen ortsauswärts?
- mit welcher verkehrstechnischen Begründung wurde die Einrichtung des gewünschten einseitigen Fahrradschutzstreifens (ortsauswärts) in der Roßdörfer Straße von der unteren Verkehrsbehörde abgelehnt?
- mit welcher rechtlichen Begründung wurde die Einrichtung des gewünschten einseitigen Fahrradschutzstreifens in der Roßdörfer Straße von der unteren Verkehrsbehörde abgelehnt?
- Warum wurde – wenn die oben genannte Maßnahme ausgeschlossen wurde – nicht eine andere zum Ziel führende Maßnahme in Erwägung gezogen bzw. angeordnet, zumal im Radkonzept des Landkreises die Problematik der Verkehrssituation an o.g. Straße klar benannt ist?
Zur Klarstellung: unsererseits wurde im Antrag vom 24.8.21 ortsauswärts ausschließlich ein einseitiger Fahrradschutzstreifen beantragt, um die langsam bergauffahrenden Radfahrer*innen zu schützen.
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