Grundsteuer rauf und runter

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Grundsteuer-Reform bis 2024 angemahnt. Zwischenzeitlich wurden die dazu notwendigen Erhebungen und Neufestlegungen der Grundsteuer-Messbeträge für alle Grundstücke in Hessen abgeschlossen. Auf dieser Basis können die Kommunen, auch Reinheim, ab 2025 neue Grundsteuer-Bescheide versenden.

Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatz-Entscheidung auch erklärt, das Grundsteueraufkommen ab 2025 sollte nicht höher sein als 2024, also aufkommensneutral.

Davon ausgehend hat der Hessische Finanzminister (CDU) im Juni Empfehlungen über die ab 2025 möglichen neu geltenden Grundsteuer-Hebesätze der Kommunen abgegeben. Auch der Stadt Reinheim liegen diese Vorschläge seit einigen Wochen vor.

Um den Hinweisen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden sollten demnach die Grundsteuer A (Landwirtschaftlich oder unbebaut) von derzeit 450 Punkten auf 480,25 angehoben werden.

Bei der Grundsteuer B (z.B. Wohnbau-Grundstücke) hingegen müsste der Hebesatz von derzeit 525 Punkten um fast 100 Punkte auf 425,82 gesenkt werden.

Konkret würde dies bei einer Grundsteuer-Einnahme in Reinheim von 2,5 Millionen Euro eine Entlastung der Bürger von rund 470.000 Euro bedeuten.

In einer Anfrage an den Magistrat fragt „Bündnis 90/Die Grünen jetzt, ob geplant ist, der Empfehlung des Hessischen Finanzministers zu folgen.

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