Faktencheck

Faktencheck zur der Stadtverordnetenversammlung

1. Solar-Offensive in Reinheim von Verwaltung und SPD/CDU-Koalition ausgebremst.

Im ganzen Land spricht man darüber, mehr Strom erneuerbar zu produzieren. Nachdem Reinheim auf die Produktion von Windenergie kurzfristig wenig Einfluss hat, kommt der Gewinnung von Sonnenenergie mit Photovoltaik-Anlagen besondere Bedeutung zu. In Reinheim steht man hier auf der Bremse. Schon vor mehr als 10 Jahren konnten wir Grüne uns mit der im Koalitionsvertrag mit der SPD festgelegten Initiative „Jedes Jahr ein Sonnendach“ nicht durchsetzen. Aber das ist Schnee von gestern. Um dieses Thema neu anzugehen, forderten wir den Bürgermeister in einem Antrag in der Stadtverwaltung auf, eine Aufstellung über städtische Gebäude zur Verfügung zu stellen, um einen Überblick zu bekommen, wo möglicherweise Solaranlagen installiert werden könnten und wo als nächstes welche installiert werden sollen. (Antragstext als Beschlussvorlage: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Magistrat aufzufordern, die Ergebnisse der Standortlokalisierung bekannt zu geben und zu prüfen, auf welchem der städtischen Gebäude eine Photovoltaikanlage als Nächstes errichtet werden wird sowie eine Priorisierung für die weiteren Installationen zu treffen – gemäß Antrag 1442/2018/VV-37 von SPD und GRÜNEN vom 16.11.2018: Zur Standortlokalisierung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften und Flächen werden 20.000€ bereitgestellt). Der Antrag wurde von SPD/CDU abgelehnt.

Die darauf erfolgte Anfrage der GRÜNEN-Fraktion an den Magistrat, eine Aufstellung über städtische Gebäude vorzulegen, auf denen Photovoltaik-Anlagen installiert sind, wenn nicht, warum nicht oder wann dies geplant sei. Die Antwort war einerseits schon deshalb nicht befriedigend, weil nicht alle städtischen Gebäude aufgelistet waren und andererseits, weil nach Ansicht des Bürgermeisters für weitere PV-Anlagen angeblich kein weiteres Gebäude geeignet sei. Sicher kommen aufgrund von Dachausrichtung oder Verschattung einige Objekte nicht in Frage. In den meisten Fällen werden aber Denkmalschutz oder fehlende statische Voraussetzungen vom Bürgermeister als Hinderungsgründe für die Installation von Photovoltaik-Anlagen angegeben. Wenn man Solarenergie nicht will oder für unwichtig hält, kann man natürlich so argumentieren. Zweifellos kann es sein, dass die statischen Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen teilweise nicht gegeben sind, aber schon der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass, wie im Falle von privaten Anlagen, eine statische Ertüchtigung möglich sein wird und sicher wirtschaftlich vertretbar ist. Mit den schon vorhandenen Anlagen werden schließlich langfristig Gewinne erwirtschaftet. Auch der Denkmalschutz wird als Totschlagargument in der Antwort auf unsere Anfrage angeführt, obwohl inzwischen im hessischen Denkmalschutzgesetz (§9 Absatz 1) festgelegt ist: „Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen“. Denkmalschutz ist also kein absolutes Ausschlusskriterium für PV-Anlagen. Wir GRÜNE fordern also, gründliche Prüfungen vornehmen zu lassen, um zu klären, ob die statischen Voraussetzungen der einzelnen Gebäude eine Ertüchtigung zur Installation von PV-Anlagen zulassen oder nicht und ob unter denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen Photovoltaik-Anlagen auf einzelnen städtischen Gebäuden möglich sind. Schließlich ist es dringend erforderlich im Sinne des Klimaschutzes, wirklich jede Möglichkeit, jedes Dach, jede geeignete Fläche zu nutzen, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. SPD/CDU und Verwaltung in Reinheim reden zwar über Klimaschutz, blockieren aber wenn es um die Umsetzung geht.

2. Bebauungsplan „Am Tränkelberg“ in Georgenhausen – Richtigstellung

Obwohl wir GRÜNE den Bebauungsplan nicht grundsätzlich ablehnten, hatten wir doch Kritisches anzumerken und wiesen darauf hin, dass es einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.11.2020 gibt, in dem Kriterien für die Aufstellung eines Bebauungsplanes festgelegt sind unabhängig davon, ob es sich um eine städtische Baumaßnahme oder um eine sogenannte vorhabenbezogene Bebauung durch einen Bauherrn oder Investor handelt. Das ist im vorliegenden Bebauungsplan nicht berücksichtigt worden. Der SPD-Abgeordnete Knöll behauptete fälschlicherweise, die Kriterien gelten nur für städtische Baumaßnahmen und könnten einem Bauträger nicht übergestülpt werden. Dabei hat die SPD zusammen mit den GRÜNEN dem Antrag am 24.11.2020 zugestimmt, der einen ausführlichen Kriterienkatalog für die Aufstellung von allen Bebauungsplänen, eben auch für vorhabenbezogene Baumaßnahmen durch Investoren vorsieht.

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