{"id":635,"date":"2021-01-25T17:25:48","date_gmt":"2021-01-25T16:25:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/?page_id=635"},"modified":"2025-05-22T18:33:15","modified_gmt":"2025-05-22T16:33:15","slug":"antraege","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/?page_id=635","title":{"rendered":"Antr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"\n<p>Hier sind die wichtigsten Antr\u00e4ge der Fraktion B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim<\/p>\n\n\n\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\"><summary>\u00c4nderungsantrag zum Klimaschutzkonzept Antrag<\/summary>\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Punkt 1 des o.g. Antrags wird ersatzlos gestrichen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Punkt 2 <\/strong><strong>des o.g. Antrags wird ersatzlos gestrichen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Punkt 3 <\/strong><strong>des o.g. Antrages wird ge\u00e4ndert in:<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\"><summary>der Magistrat wird beauftragt, f\u00fcr die n\u00e4chste Sitzung des Auschusses eine detaillierte Zeitplanung sowie eine nachvollziehbare Priorisierung der im Klimaschutzkonzept identifiezierten 2 Priorit\u00e4t 1 (P1) Ma\u00dfnahmen vorzulegen. Der Magistrat wird darlgen, welche Formate zur B\u00fcrgerbeteiligung vorgesehen sind bzw. entwickelt werden und in welchem Zeitraum. Dar\u00fcber hinaus soll der Magistrat dem Ausschuss regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Fortschritt der Umsetzung berichten und benennen, welche Schritte die jeweils n\u00e4chsten sind. Dazu wird es im Auschuss einen st\u00e4ndigen Tagesordnungspunkt zur Diskussion \u00fcber die Fortentwicklung der st\u00e4dtischen Klimaschutzaktivit\u00e4ten geben.<\/summary>\n<p><\/p>\n<\/details>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Punkt 4 des o.g. Antrags wird ersatzlos gestrichen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Einige der Positionen des o.g, Antrages sind bereits ausgef\u00fchrt worden.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\"><summary>Unverz\u00fcgliche Ver\u00f6ffentlichung des fertiggestellten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Reinheim<\/summary>\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Der Magistrat wird beauftragt, das seit Beginn des Jahres 2024 fertiggestellte Klimaschutzkonzept der Stadt Reinheim unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch bis zum 15.05.2025, vollst\u00e4ndig zu ver\u00f6ffentlichen und somit allen Stadtverordneten sowie der interessierten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Das Klimaschutzkonzept ist auf der st\u00e4dtischen Webseite zu ver\u00f6ffentlichen und in gedruckter Form in der Stadtbibliothek sowie im Rathaus zur Einsicht auszulegen.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der n\u00e4chsten Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Bau- Verkehr &#8211; Stadtentwicklung &#8211; Umwelt &#8211; Klima und Landwirtschaft eine umfassende Diskussion des vorliegenden Gesamtdokuments des Klimaschutzkonzeptes vorzusehen, einschlie\u00dflich der dazu bereits begonnenen Ma\u00dfnahmen, der Zeitpl\u00e4ne und der Finanzierungsvorschl\u00e4ge.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einen Zeitplan f\u00fcr die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgesehenen Ma\u00dfnahmen vorzulegen und diesen ebenfalls zu ver\u00f6ffentlichen.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diverse Ank\u00fcndigungen des Magistrats als Antwort auf zahlreiche Anfragen unserer Fraktion zur Erarbeitung, Fertigstellung , Ver\u00f6ffentlichung und Diskussion des beauftragten Klimaschutzkonzeptes konnten jeweils nicht eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun liegt das Konzept seit Januar 2024 in fertiggestellter Form der Stadt Reinheim vor und wurde im November 2024 nach einer Ausschuss-Sitzung mit dem beauftragten Ing. B\u00fcro bislang nur in der Form einer zusammenfassenden Pr\u00e4sentation den Stadtverordneten zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz eines Offenen Briefes von Fraktionen der Opposition wurde das Gesamt-Konzept bislang weder den Stadtverordneten und noch der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies verhindert eine fundierte ausgiebige politische Diskussion und verz\u00f6gert die dringend notwendige Umsetzung von Klimaschutzma\u00dfnahmen f\u00fcr unsere Stadt sowie deren systematische Ber\u00fccksichtigung bei allen kommunalen Handlungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Praxisleitfaden &#8222;Klimaschutz in Kommunen&#8220; dient ein Klimaschutzkonzept als &#8222;Grundlage f\u00fcr das Klimaschutzengagement der Kommune&#8220; und bietet &#8222;einen Ausgangspunkt, um Klimaschutzma\u00dfnahmen festzulegen, und einen guten Fahrplan, diese zielgerichtet umzusetzen.&#8220; Und es erm\u00f6glicht eine effiziente Durchf\u00fchrungskontrolle, die jederzeit die Ma\u00dfnahmen an den zu erreichenden Zielen messen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ohne Kenntnis des Konzepts mit seinen Analysen, Schlussfolgerungen und Handlungsvorschl\u00e4gen ist es f\u00fcr die Stadtverordneten nicht m\u00f6glich, zielgerichtete Antr\u00e4ge zur Umsetzung konkreter Klimaschutzma\u00dfnahmen zu stellen. Die Kommunen nehmen eine Schl\u00fcsselrolle beim Erreichen der nationalen Klimaschutzziele ein, wie das Deutsche Institut f\u00fcr Urbanistik betont. Mit dem W\u00e4rmeplanungsgesetz hat der Bund zudem die Grundlage f\u00fcr eine verpflichtende W\u00e4rmeplanung auf kommunaler Ebene geschaffen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein transparenter Umgang mit dem Klimaschutzkonzept unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ver\u00f6ffentlichung des Klimaschutzkonzepts ist nicht nur f\u00fcr die politische Arbeit der Fraktionen von zentraler Bedeutung, sondern auch f\u00fcr die Einbindung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in den kommunalen Klimaschutzprozess. Nur durch Transparenz kann eine breite Akzeptanz f\u00fcr die notwendigen Ma\u00dfnahmen geschaffen werden. Die weitere Verz\u00f6gerung der Ver\u00f6ffentlichung ist angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise nicht zu rechtfertigen und behindert die Umsetzung wirksamer und rechtzeitiger Klimaschutzma\u00dfnahmen in Reinheim.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\"><summary>Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung f\u00fcr die Stadt Reinheim<br><\/summary>\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Die Stadt Reinheim erl\u00e4sst eine kommunale Informationsfreiheitssatzung auf Grundlage des \u00a7 81 Abs. 1 Ziffer 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb von drei Monaten einen Entwurf f\u00fcr eine solche Satzung vorzulegen, die folgende Kernelemente enthalten soll:<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Ein voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Klare Fristen f\u00fcr die Bearbeitung von Informationsanfragen (maximal einen Monat)<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Eine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung m\u00f6glicher Ablehnungsgr\u00fcnde<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Transparente Regelungen zu Geb\u00fchren, die keine abschreckende Wirkung entfalten d\u00fcrfen<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Verpflichtung zur proaktiven Ver\u00f6ffentlichung wichtiger kommunaler Dokumente<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol start=\"3\" class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Die Satzung soll sp\u00e4testens zum 01.09.2025 in Kraft treten.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Transparenz und B\u00fcrgerbeteiligung sind wesentliche Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie auf kommunaler Ebene. In der Vergangenheit kam es in Reinheim wiederholt zu Situationen, in denen die Informationspolitik der Verwaltung als sehr unbefriedigend und intransparent wahrgenommen wurde. B\u00fcrger und Stadtverordnete m\u00f6chten sich in vielen Angelegenheiten ein eigenes Bild von der Sachlage machen und nicht auf blindes Vertrauen angewiesen sein.<br>Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) erm\u00f6glicht es Kommunen, durch eigene Satzungen den Informationszugang f\u00fcr ihre B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu regeln. Zahlreiche hessische Kommunen haben von dieser M\u00f6glichkeit bereits Gebrauch gemacht und damit positive Erfahrungen gesammelt.<br>Eine Informationsfreiheitssatzung f\u00fcr Reinheim w\u00fcrde:<br>1. Das Recht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf Zugang zu amtlichen Informationen klar definieren<br>2. Transparente Verfahren f\u00fcr Informationsanfragen festlegen, einschlie\u00dflich verbindlicher Bearbeitungsfristen<br>3. Die Ausnahmetatbest\u00e4nde, bei denen Informationen nicht herausgegeben werden m\u00fcssen bzw. d\u00fcrfen (z.B. Datenschutz, Betriebsgeheimnisse), pr\u00e4zise eingrenzen<br>4. Eine Geb\u00fchrenordnung etablieren, die den Zugang zu Informationen nicht durch prohibitiv hohe Kosten erschwert<br>5. Das Vertrauen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in die kommunale Selbstverwaltung st\u00e4rken<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einf\u00fchrung einer solchen Satzung w\u00fcrde die demokratische Teilhabe in Reinheim f\u00f6rdern, die Kontrollfunktion der Stadtverordnetenversammlung st\u00e4rken und zu einer konstruktiveren Zusammenarbeit zwischen B\u00fcrgerschaft, Stadtverordneten und Verwaltung beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Abstimmung: Antrag abgelehnt  11 : 19 : 0<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n<details class=\"wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow\"><summary>Einberufung einer B\u00fcrgerversammlung<\/summary>\n<p><strong>Antrag der Fraktionen<\/strong> <strong>B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN, DKP, Reinheimer Kreis, FDP, FWG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Stadtverordnetenvorsteher auf, unverz\u00fcglich eine B\u00fcrgerversammlung einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Haupt-Thema der B\u00fcrgerversammlung sollen die Vorg\u00e4nge im Zusammenhang mit der Firma MERZ sein, d.h. 2023 verk\u00fcndete Erweiterung, 2024 verk\u00fcndete Schlie\u00dfung, st\u00e4dtische Zusagen, Unterst\u00fctzung der Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt\/Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Begr\u00fcndungen erfolgen m\u00fcndlich durch die antragstellenden Fraktionen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 8a HGO soll \u00fcber \u201ewichtige Angelegenheiten der Gemeinde\u201c mindestens einmal pro Jahr eine B\u00fcrgerversammlung durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweifelsfrei handelt es sich bei dem o. a. Thema um eine \u201ewichtige Angelegenheit\u201c f\u00fcr die Stadt Reinheim und die Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/details>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Geldanlage &#8211; Anlagenrichtlinie<\/strong><\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter 3. Anlagegrunds\u00e4tze (nach dem zweiten Absatz ) wird eingef\u00fcgt:<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Kapitalanlagen gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission f\u00fcr Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (sogenannte \u201eBrundtland-Kommission\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>In der konkreten Umsetzung bedeutet das, die folgenden Mindeststandards f\u00fcr ein st\u00e4dtisches Engagement im Rahmen solcher Kapitalanlagen f\u00fcr direkte oder indirekte Beteiligung und unter Beachtung der in der Taxonomie-Verordnung definierten Angaben f\u00fcr ESG-Rating (<strong>environmental, social, governance)<\/strong> sowie <strong>SRI<\/strong> Kriterien (<strong>socially responsible investment<\/strong>) einzuhalten. Dar\u00fcberhinaus und erg\u00e4nzend werden die folgenden Punkte genannt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Kinderarbeit oder Sklavenarbeit zulassen,<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsrechtsverletzungen zulassen<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Vereinigungsfreiheit (Gewerkschaften) behindern bzw. Mindestlohnstandards nicht einhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Kriegs-, Atom- bzw. Milit\u00e4rwaffen herstellen oder vertreiben<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Atomenergie erzeugen oder auf klimasch\u00e4dliche und nicht nachhaltige Energien setzen,<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die fossile Brennstoffe f\u00f6rdern bzw. vertreiben<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die industrielle Tierzucht und Tierhaltung betreiben<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Tabak f\u00fcr Rauchwaren herstellen<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch ver\u00e4ndern,<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, die Tierversuche f\u00fcr die Herstellung von Kosmetika durchf\u00fchren,<\/li>\n\n\n\n<li>keine Beteiligung an Unternehmen, denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsf\u00e4lle nachgewiesen worden sind<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es kann bei Geldanlagen nicht nur nach Rendite und Anlagensicherheit geschaut werden, die Folgen der Investition m\u00fcssen entsprechend der oben angegebenen Grunds\u00e4tzen und Kriterien verantwortungsvoll gepr\u00fcft werden. Es wird hier im Namen aller Reinheimer B\u00fcrger Gelder angelegt\/ investiert werden und somit auch die Reinheimer B\u00fcrger mit in die Verantwortung f\u00fcr die Kapitalanlage und deren Auswirkung genommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2023 mit<br>10 ja<br>18 nein<br>0 Enthaltungen<br>abgelehnt. <\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Pr\u00fcfung des Aufwandes (Kosten) der Geb\u00e4ude-Ert\u00fcchtigung f\u00fcr PV Anlagen auf kommunalen Geb\u00e4uden<\/strong> Haushalt 2022 -abgelehnt-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft zur nachvollziehbaren Pr\u00fcfung des Aufwandes (Kosten) f\u00fcr eine Ert\u00fcchtigung zur Aufnahme von PV Anlagen der im Folgenden aufgef\u00fchrten Geb\u00e4ude im Haushalt 2022 unter Produkt 52202<\/p>\n\n\n\n<p>24.000,-EUR einzuplanen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mehrzweckhalle Spachbr\u00fccken,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Hofstr. 28<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Feuerwehr Reinheim<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2021 mit<br>5 ja<br>21 nein<br>6 Enthaltungen<br>abgelehnt.   <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><strong> \/ Begr\u00fc<\/strong><strong>ndung<\/strong><strong>:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die im Beschlusstext aufgef\u00fchrten Geb\u00e4ude wurden als grunds\u00e4tzlich zur Solar-<\/p>\n\n\n\n<p>Energiegewinnung als geeignet eingestuft. Die H\u00f6he der einzuplanenden Kosten orientiert sich an den Kosten f\u00fcr die Untersuchung des Tragwerkes des st\u00e4dtischen Geb\u00e4udes in der Grabenstrasse und ber\u00fccksichtigt, dass nach unserer Einsch\u00e4tzung auf dem Produktkonto 52202noch ein Restbetrag aus dem 2018 angesetzten Gesamtvolumen von 20.000 EUR zur Verf\u00fcgung steht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Klimaschutzmanagement<\/strong> Haushalt 2022 -abgelehnt-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Stellenplan 2022 wird zur Unterst\u00fctzung der Verwaltung und zur Umsetzung der von der Stadt Reinheim gefassten Klimaschutzbeschl\u00fcsse, eine Stelle \u201eKlimaschutzmanagement\u201c (Produkt 56101 im Haushaltsplan) &#8211; unter dem Vorbehalt einer F\u00f6rderung durch das Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) &#8211; eingerichtet. Vorl\u00e4ufig ist die Stelle auf drei Jahre zu befristen. Hierf\u00fcr sind entsprechende Mittel einzustellen und zu ber\u00fccksichtigen, dass die F\u00f6rderquote des BMU f\u00fcr Personal und Sachkosten 65% betr\u00e4gt.&nbsp; &nbsp; <a><\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fc<\/strong><strong>ndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Als Grundlage dienen:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Das im Jahr 2022 vorliegende Klimaschutzkonzept der Stadt Reinheim<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Der Beitritt Reinheims zu den Klimakommunen Hessen 2010<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Klimanotstandsbeschlussfassung der STVV vom 20.08.2019 ,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Das vorliegenden Klimaschutzkonzepte aus dem Landkreis im Unterkapitel Stadt Reinheim.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt Reinheim hat sich Klimaschutzziele gesetzt. Zur Umsetzung der Ma\u00dfnahmen und Erreichung dieser Ziele kommen umfangreiche Aufgaben auf die Kommune zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klimaschutzmanager*in hat u.a. folgende Aufgaben zu koordinieren und im Blick zu halten und sollte dem Verwaltungsstab zugeordnet sein:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; \u00d6ffentlichkeitsarbeit in der Kommune und Aufbau von Medienpartnerschaften zu regionalen Medien.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Einbindung der B\u00fcrgerschaft bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Die Zusammenarbeit mit der LEADER Region bei der Umsetzung von Energie- und Klimaschutzprojekten<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Initiierung von Netzwerktreffen mit den regionalen Initiativen<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; F\u00f6rderung und Ausbau einer niederschwelligen Erstberatung zu Energie und Klimaschutzthemen.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Effizienzma\u00dfnahmen bei Kommunalen und privaten Wohnungsbaugesellschaften unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Veranlassung der Installation von PV-Anlagen auf geeigneten kommunalen Dachfl\u00e4chen.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Aktivierung gewerblicher Dachfl\u00e4chen f\u00fcr PV-Nutzung durch Information und gezielte Beratung.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Verst\u00e4rkte Nutzung erneuerbarer Energien und KWK bei \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden und kommunalen  Wohnungsunternehmen<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; F\u00f6rderung von Car-Sharing in der Kommune.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Fl\u00e4chendeckend moderne Fahrradabstellanlagen im \u00f6ffentlichen Raum<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Bessere Vernetzung umweltvertr\u00e4glicher Verkehrsmittel.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Minimierung des Warenlieferverkehres in den Kommunen durch: regionale Verteilerzentren \/ Kooperation bei der Zustellung auf der letzten Meile.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Konkretisierung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie f\u00fcr die Begleitung der Klimaschutzaktivit\u00e4ten in der Kommune und dem Landkreis.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gehaltskosten f\u00fcr die Personal-Stelle eines Klimamanagements belaufen sich \u00fcber eine Dauer von drei Jahren auf ca. 230.000 EUR. (abh\u00e4ngig von der Einstufung E10-E12 je nach Qualifikation). Die F\u00f6rdermittel in H\u00f6he von 65% der Kosten ergeben somit einen Betrag von ca. 150.00 EUR, sodass der Anteil der Stadt Reinheim an den Personalkosten ca. 80.000 EUR f\u00fcr die drei Jahre betr\u00e4gt, ergo eine Belastung von ca. 26.000 EUR f\u00fcr 2022.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich kann f\u00fcr Sachkosten der Klimamanagementstelle Sachkostenzuschuss in H\u00f6he von 65% \u00fcber drei Jahre gew\u00e4hrt werden.&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2021 mit<br>5 ja<br>22 nein<br>5 Enthaltungen<br>abgelehnt.  <\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Abplanung Kfz Streifenwagen \/ Erwerb eines geeigneten Lastenrades<\/strong> Haushalt 2022 -zur\u00fcckgezogen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Investitionsplan 2022 wird die Position 12202007 Ordnungsamt \u201eStreifenwagen mit Ausstattung\u201c in H\u00f6he von 45.000,- EUR abgeplant und an dieser Stelle ein Ansatz von 10.000 EUR f\u00fcr ein E-Lasten-Fahrrad mit Ausstattung eingestellt.&nbsp; <a><\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><strong> \/ Begr\u00fc<\/strong><strong>ndung<\/strong><strong>:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Als Klimakommune ist es angebracht alle Investitionen unter dem Gesichtspunkt<\/p>\n\n\n\n<p>der Klimaschutz-Relevanz zu betrachten. Dazu geh\u00f6ren selbstverst\u00e4ndlich auch die<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidungen \u00fcber die Auswahl der Fahrzeuge. Da der Ortspolizei ein PKW zur Verf\u00fcgung steht, ist die Aufgabenstellung \u201eKontrolle des ruhenden Verkehrs\u201c mit einem geeigneten E- Lasten-Rad gut zubew\u00e4ltigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig tritt die Stadt Reinheim in eine Vorbildrolle f\u00fcr ein energieeffizientes<\/p>\n\n\n\n<p>Mobilit\u00e4tsmanagement. \u00dcber das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine sehr vielseitige Auswahl an E-Lastenrad-Modellen f\u00f6rderbar, die den jeweiligen Anforderungen der<\/p>\n\n\n\n<p>st\u00e4dtischen Mitarbeiter entsprechen \u2013 in diesem Fall w\u00fcrde sich ein sog. Trike anbieten, das komfortabel zu fahren und abzustellen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Lastenrad wird derzeit mit 25% gef\u00f6rdert, maximal 2.500 EUR. (BAFA).&nbsp;<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Nahmobilit\u00e4t Hessen (AGNH) &#8211; Stadtspaziergang Fu\u00dfverkehr &#8211; Unterst\u00fctzung von Kommunen bei Ortsbegehungen<\/strong> 08.11.2021 -zur\u00fcckgezogen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft den Magistrat aufzufordern, sich bei der von der<\/p>\n\n\n\n<p>AG Nahmobilit\u00e4t des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen<\/p>\n\n\n\n<p>angebotenen Unterst\u00fctzung zur Durchf\u00fchrung einer begleiteten Ortsbegehung<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eStadtspaziergang\u201c mit dem Fokus auf Fu\u00dfverkehr zu bewerben. Die Ma\u00dfnahme ist kostenlos. Die<\/p>\n\n\n\n<p>Stadt muss sich bis zum 30. November 2021 beworben haben.&nbsp; <a><\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><strong> \/ Begr\u00fc<\/strong><strong>ndung<\/strong><strong>:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Anlage befindet sich die Beschreibung des Projektes und der Link zur Website dieses<\/p>\n\n\n\n<p>Projektes sowie zur Anmeldung\/Bewerbung.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier die Punkte aus dem Gesamtangebot:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e \u2026Anl\u00e4sse f\u00fcr den Stadtspaziergang Fu\u00dfverkehr k\u00f6nnen konkrete Defizite in der bestehenden<\/p>\n\n\n\n<p>Infrastruktur sein, wie:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Umgang mit Gehwegparken und Falschparken<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Barrierefreie Erreichbarkeit auf dem Weg zu einer \u00d6PNV-Haltestelle, z.B. problematische<\/p>\n\n\n\n<p>oder unsichere F\u00fchrung von Fu\u00dfwegen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Bestehende Wegeverbindungen st\u00e4rken: Sitzen und Ausruhen auf dem Weg zu wichtigen<\/p>\n\n\n\n<p>Zielen oder Einkaufsm\u00f6glichkeiten<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Barrierefreiheit und Aufenthalt im Umfeld von Senioreneinrichtungen<\/p>\n\n\n\n<p>Durch den Stadtspaziergang werden auf kommunaler Ebene<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 f\u00fcr einen eingegrenzten Stra\u00dfenabschnitt und Stadtraum Defizite identifiziert und<\/p>\n\n\n\n<p>fachlich diskutiert, z.B. geduldetes Gehwegparken oder Defizite der Barrierefreiheit,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die Teilnehmenden f\u00fcr die Belange des Fu\u00dfverkehrs sensibilisiert,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Handlungsans\u00e4tze aufgezeigt, um die Situation f\u00fcr die konkrete Begehungsroute und<\/p>\n\n\n\n<p>insgesamt f\u00fcr den Fu\u00dfverkehr zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Stadtspaziergang Fu\u00dfverkehr beinhaltet als Angebot an Kommunen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Eine umfassende Vorbereitung, Begleitung, Beratung und Nachbesprechung einer<\/p>\n\n\n\n<p>Ortsbegehung mit dem Schwerpunkt Fu\u00dfverkehr durch ein Fachb\u00fcro<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Eine Durchf\u00fchrung eines Stadtspaziergangs Fu\u00dfverkehr f\u00fcr einen ausgew\u00e4hlten, r\u00e4umlich<\/p>\n\n\n\n<p>eng umrissenen Stra\u00dfenabschnitt<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die fachliche Beurteilung der Ist-Situation vor Ort<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Die Diskussion und Entwicklung von Handlungsans\u00e4tzen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Eine fachliche Nachbesprechung<\/p>\n\n\n\n<p>Durch den \u201eStadtspaziergang Fu\u00dfverkehr\u201c erhalten Sie:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Fachliche Beratung durch ein Planungsb\u00fcro<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Verbesserung der Qualit\u00e4t von Gehwegplanungen und -entw\u00fcrfen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Mehr Sicherheit f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmenden<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Steigerung der Attraktivit\u00e4t von Fu\u00dfverkehr&#8230;\u201c&nbsp;<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Fahrradweg Reinheim-Zeilhard &#8211; Gro\u00df Zimmern<\/strong> 29.08.2021 -abgelehnt-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft den Magistrat zu beauftragen, mit der ebenfalls<\/p>\n\n\n\n<p>betroffenen Gemeinde Gro\u00df-Zimmern zu vereinbaren mit welcher Kostenverteilung und zu<\/p>\n\n\n\n<p>welchem Zeitpunkt die Ma\u00dfnahme G227 des Radverkehrskonzeptes des LK Darmstadt-Dieburg<\/p>\n\n\n\n<p>(Dez. 2017): Ert\u00fcchtigung des Fahrradweges von Reinheim-Zeilhard nach Gro\u00df-Zimmern<\/p>\n\n\n\n<p>(Gesamtkosten gesch\u00e4tzt 2017 180.000 EUR ) schnellstm\u00f6glich entsprechend umgesetzt wird,<\/p>\n\n\n\n<p>um f\u00fcr die z\u00fcgige Verbesserung des Fahrradverkehrs danach ggf. einen Haushaltsantrag in<\/p>\n\n\n\n<p>angemessener H\u00f6he f\u00fcr den Reinheimer Etat 2022 stellen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung \u00fcber das Ergebnis der Vereinbarung.&nbsp; <a><\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><strong> \/ Begr\u00fc<\/strong><strong>ndung<\/strong><strong>:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unmittelbar dient diese Ma\u00dfnahme der Sicherheit f\u00fcr Fahrradfahrer und dem verbesserten<\/p>\n\n\n\n<p>Wegeangebot wie schon im Radwegekonzept Landkreis Darmstadt-Dieburg aus Dezember 2017<\/p>\n\n\n\n<p>Blatt 93, Seite 154 ausgef\u00fchrt. Die Darstellung der Ma\u00dfnahme G227 betrifft die Fahrradweg-<\/p>\n\n\n\n<p>Verbindung nach Gro\u00df-Zimmern und enth\u00e4lt<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 eine Abbildungen der Strecke<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 die notwendige Ma\u00dfnahme: Oberfl\u00e4che ausbauen<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beurteilung des IST-Zustandes: Der betrachtete Abschnitt verf\u00fcgt \u00fcber eine<\/p>\n\n\n\n<p>wassergebundene Decke mit teilweise grobem Schotter und losem Untergrund. Ansonsten ist<\/p>\n\n\n\n<p>die Verbindung durchgehend asphaltiert.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Begr\u00fcndung: Wassergebundene Oberfl\u00e4chen verschlechtern die Fahreigenschaften (u.a.<\/p>\n\n\n\n<p>h\u00f6herer Kraftaufwand). Durch schlechte Griffigkeit erh\u00f6ht sich die Unfallgefahr. Erh\u00f6hter<\/p>\n\n\n\n<p>Verschlei\u00df am Fahrrad \/ Verschmutzung der Bekleidung. Dies gilt insbesondere bei oder nach<\/p>\n\n\n\n<p>Regen. R\u00e4umen im Winter nicht m\u00f6glich. Regelm\u00e4\u00dfige Instandsetzung notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut Radverkehrskonzept sind die Gemeinden Gro\u00df-Zimmern und Reinheim die Baulasttr\u00e4ger.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Reinheim als Mitglied der Klimakommunen Hessen seit 2010 und auch direkt \u00fcber das<\/p>\n\n\n\n<p>Programm Mobiles Hessen 2030 und des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 der<\/p>\n\n\n\n<p>hessischen Landesregierung (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.nahmobil-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Auf-einen-\" target=\"_blank\">https:\/\/www.nahmobil-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Auf-einen-<\/a>Blick_Kommunenfoerderung_AGNH_web_Jan-2021.pdf ) sind mit Sicherheit entsprechende F\u00f6rderm\u00f6glichkeitenzu eruieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2021 mit<br>9 ja<br>18 nein<br>3 Enthaltungen<br>abgelehnt.  <\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Fahrradstreifen Ro\u00dfd\u00f6rfer Stra\u00dfe<\/strong> 29.08.2021 -zur\u00fcckgezogen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><br>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft den Magistrat aufzufordern, mit den daf\u00fcr<br>zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu vereinbaren, dass in der Ortseinfahrt Ortsteil Zeilhard &#8211; Ro\u00dfd\u00f6rfer<br>Stra\u00dfe &#8211; ortsausw\u00e4rts einen Schutzstreifen f\u00fcr Fahrradfahrende eingerichtet wird. Der Magistrat<br>berichtet der Stadtverordnetenversammlung \u00fcber das Ergebnis der Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Unmittelbar dient diese Ma\u00dfnahme der Sicherheit f\u00fcr Fahrradfahrende hier insbesondere dem<br>Schutz der bergauf langsam fahrenden Fahrenden wie schon im Radwegekonzept Landkreis<br>Darmstadt-Dieburg aus Dezember 2017 ausgef\u00fchrt. In Anlage 11 &#8211; Markierungsl\u00f6sungen und<br>punktuelle Ma\u00dfnahmen sind acht Positionen genannt \u2013 eine ist umgesetzt. Die Position W274 \/<br>Reinheim auf Blatt 216 enth\u00e4lt<br>\u2022 eine Abbildung der Ortseinfahrt<br>\u2022 die notwendige Ma\u00dfnahme: Schutzstreifen markieren<br>\u2022 die Erl\u00e4uterung: Auf Gef\u00e4llestrecken mit schmaler Fahrbahn ist die Markierung eines<br>einseitigen Schutzstreifens sinnvoll, um die bergauf fahrenden, langsamen Radfahrer zu<br>sch\u00fctzen. Der bergab fahrende Radverkehr kann mit dem Kfz-Verkehr mitflie\u00dfen.<br>Zudem w\u00fcrde der Schutzstreifen durch die optische Verengung des Strassenraumes auch<br>mittelbar zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des aus- und einfahrenden Autoverkehrs f\u00fchren<br>und damit auch &#8211; mit entsprechender Markierung &#8211; den Gefahrenpunkt Kreuzung<br>Ro\u00dfd\u00f6rferstra\u00dfe\/ Ro\u00dfbergring bzw. Am Dieburger Berg entsch\u00e4rfen sowie die wartenden und<br>einund<br>aussteigenden Fahrg\u00e4ste des \u00d6PN im Bereich der Bushaltestelle sch\u00fctzen.<br>Die Ma\u00dfnahme ist m\u00f6glich, da die Ro\u00dfd\u00f6rferstra\u00dfe durchg\u00e4ngig breiter als 7 m ist und 6 m als<br>Minimum f\u00fcr einen einseitigen Schutzstreifen vorgeschrieben sind.<br>Seite: 2\/2<br>Abmessungen bei der Markierung von Schutzstreifen: bei uns nur einseitig, deshalb \u2265 4.5m<br>Stra\u00dfenbreite plus 1,5 m Schutzstreifen.<br>Zur Information aus den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft f\u00fcr Stra\u00dfen- und<br>Verkehrswesen \u201eEmpfehlungen f\u00fcr Radverkehrsanlagen (ERA)\u201c Ausgabe 2010:<br>\u201e\u2026 3.2 Schutzstreifen<br>-Voraussetzungen: Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er darf von Kraftfahrzeugen nur im<br>Bedarfsfall (z. B. Begegnung<br>mit Lastkraftwagen) befahren werden. Schutzstreifen sollen daher bei hohem<br>Schwerverkehrsaufkommen (&gt; 1.000<br>Fahrzeuge des Schwerverkehrs am Tag) vermieden werden. Beschilderung Schutzstreifen werden<br>nicht beschildert.<br>Fahrzeuge d\u00fcrfen auf Schutzstreifen nicht parken. Soll zus\u00e4tzlich das Halten von Kraftfahrzeugen<br>auf Abschnitten<br>verhindert werden, ist die Anordnung eines Haltverbotes erforderlich. Markierung Schutzstreifen<br>werden durch Leitlinien<br>(Zeichen 340 StVO) mit Schmalstrichen von 1 ,00 m L\u00e4nge und 1 ,00 m L\u00fccke markiert und sind in<br>dieser Form im Zuge<br>vorfahrtberechtigter Stra\u00dfen an Kreuzungen und Einm\u00fcndungen fortzusetzen. Ist die verbleibende Fahrgasse  schmaler als 5,50 m, darf keine Leitlinie in der Fahrbahnmitte markiert werden.<br>Die Zweckbestimmung von Schutzstreifen soll durch Fahrbahnmarkierungen mit dem Sinnbild &#8222;Fahrrad&#8220; verdeutlicht<br>werden.<br>-Breite: Ein Schutzstreifen ist in der Regel 1,50 m, mindestens aber 1 ,25 m breit. Diese Ma\u00dfe sollten vergr\u00f6\u00dfert wer-den,<br>wenn die nutzbare Breite des Schutzstreifens ein-geschr\u00e4nkt ist (z. B. durch nicht gut befahrbare Rinnen o.\u00c4.).<br>-Breite angrenzender Fahrstreifen: Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleiben-den Teils der Fahrbahn soll<br>mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsst\u00e4rken besser 5,00 m betragen. Damit ist ein<br>Begegnen von Pkw m\u00f6glich.<br>Beidseitige Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m (ohne<br>Parken). Bei hohen<br>Schwerverkehrsst\u00e4rken ist die Breite von 4,50 m zwischen den Schutzstreifen in der Regel nicht<br>ausreichend. Bei<br>Mittelinseln oder Mittelstreifen k\u00f6nnen Schutzstreifen angelegt werden, wenn eine Breite von<br>mindestens 2,25 m<br>zwischen dem Schutzstreifen und der Mittelinsel bzw. dem Mittelstreifen verbleibt. Dies<br>entspricht bei einem<br>Schutzstreifen von 1 ,50 m einer Fahrbahn-breite von 3, 75 m. Verbleiben weniger als 2,25 m<br>Restfahrbahn, so endet der<br>Schutzstreifen ca. 20 m vor der Mittelinsel.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>PV Anlagen auf kommunalen Geb\u00e4uden<\/strong> 23.06.2021 -abgelehnt-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft, den Magistrat aufzufordern, die Ergebnisse der Standortlokalisierung (gem\u00e4\u00df Antrag 1442\/2018\/VV-37 vom 16.11.2018) bekannt zugeben und zu pr\u00fcfen, auf welchem der st\u00e4dtischen Geb\u00e4ude eine Photovoltaikanlage als N\u00e4chstes errichtet werden wird sowie eine Priorisierung f\u00fcr die weiteren Installationen zu treffen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fc<\/strong><strong>ndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die weltweite Klimakatastrophe erfordert dringend, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Hierzu bieten sich Installationen von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Geb\u00e4uden an. Dies voranzubringen ist der Inhalt und die Absicht des zuvor genannten Beschlusses aus dem Jahr 2018.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach unserer Kenntnis ist die Standortlokalisierung f\u00fcr Photovoltaikanlagen abgeschlossen. Allerdings liegt bislang keine einsehbare Auflistung dieser Eruierungs-Ma\u00dfnahmen bzw. Ergebnisse vor. Bereits im Haushaltsplan f\u00fcr 2019 (Beschluss vom 4.12.2018) sind 20.000,- EUR vorgesehen worden, um die Standortlokalisierung nach Ertragserwartung und zus\u00e4tzlich die Eignung der Statik f\u00fcr die Installationen von PV Anlagen zu pr\u00fcfen. Laut Information des B\u00fcrgermeisters im Bauausschuss am 07.06.2021 ist seit letztem Jahr ein B\u00fcro beauftragt u.a. mit der Pr\u00fcfung der statischen Voraussetzungen an den ausgew\u00e4hlten st\u00e4dtischen Geb\u00e4uden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Bauausschuss soll nach Vorlage der Ergebnisse der Standortlokalisierung und der Pr\u00fcfung auf statische Tauglichkeit sowie Ertragserwartung und Wirtschaftlichkeit und deren Bewertung \u00fcber eine Priorisierung von m\u00f6glichen Photovoltaikanlagen beraten und dem Magistrat entsprechendes Vorgehen empfohlen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Den kommunale Ausbau der Sonnenenergiegewinnung voranzubringen ist u.a. als<\/p>\n\n\n\n<p>Begleitma\u00dfnahme der von B\u00fcrgermeister Feick in der STVV Versammlung am 15.06. 2021 angek\u00fcndigten kommunalen Solarkampagne mit Unterst\u00fctzung des kommunale B\u00fcndnis <em>Klimakommunen (des Hessischen Ministeriums f\u00fc<\/em><em>r Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), <\/em>deren Ziel es ist, anschaulich \u00fcber das Thema Solarenergie zu informieren, Einsatzm\u00f6glichkeiten aufzuzeigen und auf das Potential der eigenen Dachfl\u00e4che aufmerksam zu machen, ein beispielhaftes Handeln f\u00fcr die Reinheimer B\u00fcrger.<\/p>\n\n\n\n<p>Daf\u00fcr zu sorgen, dass auch auf st\u00e4dtischen Geb\u00e4uden PV-Anlagen installiert werden, ist ein wichtiger Teil der Gesamtanstrengung unsere Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu bestreiten \u2013 unabh\u00e4ngig, dezentral und CO2-frei.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p> Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung vom 13.07.2021 mit<br>7 ja<br>18 nein<br>5 Enthaltungen<br>abgelehnt. <\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"> <strong>Blumenwiese im Stadtpark<\/strong>  23.06.2021 -zur\u00fcckgestellt-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft, dass im Stadtpark Blumenwiesen angelegt werden, die nach entsprechender Planung insgesamt mindestens 30% der Fl\u00e4che des Stadtparks betreffen sollten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Angesichts des dramatischen Artensterbens, hier insbesondere des Insekten- und Bienensterbens ist es notwendig, Bedingungen zu schaffen, die dem entgegenwirkt. Auch der Erholungswert des Stadtparks w\u00fcrde aufgewertet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzierung kann aus dem \u201eProduktbereich Natur- und Landschaftspflege\u201c des 2021er Haushaltsplanes \u00fcber das \u201eProdukt 55101\u201c erfolgen (Stichwort: inner\u00f6rtliche Begr\u00fcnungsma\u00dfnahmen bzw. Pflege \u00f6ffentlicher Anlagen).<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"> <strong>PV Anlagen auf kommunalen Geb\u00e4uden<\/strong> 21.05.2021 -zur\u00fcckgezogen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Magistrat soll die Ergebnisse der Standortlokalisierung (Antrag 1442\/2018\/VV-37 vom 16.11.2018) bekannt geben und pr\u00fcfen, auf welchem der st\u00e4dtischen Geb\u00e4ude eine Photovoltaikanlage als N\u00e4chstes errichtet werden wird sowie eine Priorisierung f\u00fcr die weiteren Installationen treffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die weltweite Klimakatastrophe erfordert dringend, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Hierzu bieten sich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Geb\u00e4uden besonders an.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach unserer Kenntnis ist die Standortlokalisierung f\u00fcr Photovoltaikanlagen abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Bauausschuss soll nach Vorlage des Ergebnisses der Standortlokalisierung und der Bewertungen \u00fcber eine Priorisierung von m\u00f6glichen Photovoltaikanlagen beraten und empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diesen Ausbau der Energiegewinnung massiv voranzubringen ist nicht nur beispielhaft f\u00fcr die Reinheimer B\u00fcrger und auch nicht nur unter dem Gesichtspunkt des finanziellen Vorteils, sondern auch als Teil der Gesamtanstrengung unsere Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu bestreiten \u2013 unabh\u00e4ngig, dezentral und CO2-frei.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits im Haushaltsplan f\u00fcr 2019 (Beschluss vom 4.12.2018) sind 20.000,- EUR vorgesehen worden, um die Standortlokalisierung nach Ertragserwartung und zus\u00e4tzlich die Eignung der Statik f\u00fcr die Anlage von PV Anlagen zu eruieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach unserer Kenntnis liegt bislang keine Auflistung dieser Eruierungs-Ma\u00dfnahmen vor.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Bildung und Wahl der Aussch\u00fcsse der Stadtverordnetenversammlung <\/strong>16.04.2021 -abgelehnt-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Beschlussvorschlag:<\/strong><br>Die Stadtverordnetenversammlung beschlie\u00dft gem. \u00a762 HGO zus\u00e4tzlich zu den bestehenden<br>drei Aussch\u00fcssen<br>\u2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsf\u00f6rderungsausschuss (HFW),<br>\u2022 Bau-, Verkehrs- Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (BVSUL),<br>\u2022 Ausschuss f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Jugend, Sport und Kultur (SGJSK)<br>einen Ausschuss f\u00fcr <strong>Klima, Umwelt und Natur<\/strong> zu bilden, dem das Thema Umwelt aus dem<br>bisherigen BVSUL zugeordnet wird. Der BVSUL wird entsprechend in Bau-, Verkehrs-<br>Stadtentwicklungs- und Landwirtschaftsausschuss (BVSL) umbenannt.<br>Der Ausschuss f\u00fcr Klima, Umwelt und Natur (KUN) ist neben dem HFW, BVSL, SGJSK und der<br>Stadtverordnetenversammlung zust\u00e4ndig f\u00fcr alle grunds\u00e4tzlichen Angelegenheiten des Klima-,<br>Umwelt-, Natur- und Artenschutzes sowie der Klimaanpassung, der effizienten Energienutzung<br>der kommunalen Liegenschaften und Betriebe und der Beachtung der Nachhaltigkeit der<br>in allen oben genannten Gremien zu treffenden Entscheidungen.<br>Die Sitzungen des Klima-Umwelt- und Naturausschusses sollen k\u00fcnftig regul\u00e4r stattfinden.<br>Die \u00fcbrigen Festlegungen des Beschlussvorschlages bleiben bestehen.<br><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Die Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Erweiterung ergibt sich aus der Beschlussfassung vom 20.08.2019<br>\u00fcber die Anerkennung eines Klimanotstandes (mit 21 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen), der<br>hier noch einmal in Erinnerung gerufen wird, in dem Folgendes dargelegt wird:<br>\u201edas Reinheimer Stadtparlament<br>\u2022 erkl\u00e4rt den Klimanotstand und erkennt damit die Eind\u00e4mmung der Klimakrise und<br>ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von h\u00f6chster Priorit\u00e4t an und setzt sich<br>f\u00fcr ein klimafreundliches Reinheim ein.<br>\u2022 erkennt, dass die bisherigen weltweiten Ma\u00dfnahmen und Planungen nicht<br>ausreichen, um die Erderw\u00e4rmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.<br>\u2022 ber\u00fccksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen<br>Entscheidungen, und bevorzugt L\u00f6sungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und<br>Artenschutz auswirken.<br>\u2022 fordert den Magistrat auf, dem Stadtparlament und der \u00d6ffentlichkeit j\u00e4hrlich \u00fcber<br>Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen im Rahmen des<br>Energieberichtes zu erstatten.<br>\u2022 fordert auch andere Kommunen, die Bundesl\u00e4nder und die Bundesrepublik<br>Deutschland auf, den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und<br>Bund darauf aufmerksam, dass ein vollst\u00e4ndiges Einhalten der Klimaschutzziele auf<br>kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht m\u00f6glich<br>ist. Erst ein vollst\u00e4ndiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen f\u00fcr fossile<br>Energietr\u00e4ger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend<br>ver\u00e4nderte Verkehrspolitik und eine Klimaschutz-konforme F\u00f6rderung des sozialen<br>Wohnungsbaus w\u00fcrden hier das dringend ben\u00f6tigte Fundament legen.<br>\u2022 fordert auch die st\u00e4dtischen Eigenbetriebe dazu auf, sich verst\u00e4rkt mit ihren<br>M\u00f6glichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.<br>\u2022 stellt fest, dass die kommunalen klimarelevanten Ma\u00dfnahmen allein nicht ausreichen,<br>um einen entscheidenden Beitrag zur L\u00f6sung der Klimakrise zu leisten, da die durch<br>Reinheimer*innen verursachten Emissionen zum gro\u00dfen Teil au\u00dferhalb Reinheims<br>anfallen.<br>Konkrete Ma\u00dfnahmen, den Klimaschutz betreffend, sind durch das Stadtparlament zu<br>beschlie\u00dfen.\u201c<br>Eine Folgema\u00dfnahme aus dem zitierten Beschluss ist, dass alle Beschlussfassungen der<br>Stadtverordnetenversammlung und der st\u00e4dtischen Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der<br>Klimaschutz\/anpassungs-Relevanz sorgf\u00e4ltig bewertet werden und entsprechende Ma\u00dfnahmen<br>erfolgen. Ein derartiges Qualit\u00e4tsmanagement muss dringend etabliert werden, wenn man sich<br>dem Klimaschutz verpflichtet f\u00fchlt. Die Einrichtung des hier beantragten Ausschusses f\u00fcr Klima<br>Umwelt und Natur ist ein wichtiger Bestandteil einer systematischen Vorgehensweise.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung vom 20.04.2021 mit<br>11 ja<br>24 nein<br>0 Enthaltungen<br>abgelehnt.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion gb-font-size-15\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Baugebiet Nordwest III klimaneutral und f\u00fcr alle entwickeln<\/strong> vom 19.11.2020  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p>Dem Beschluss der STVV vom 20.08.2019 zum Klimaschutz entsprechend legt die STVV fest, dass, sofern dies nach Ma\u00dfgabe des BauGB und der HBO rechtlich m\u00f6glich ist, bei allen zuk\u00fcnftigen Bauvorhaben, unbesehen ob es sich um eine st\u00e4dtische Ma\u00dfnahme oder eine vorhabenbezogene Bebauung (Investor oder Bauherr) handelt, nach Ma\u00dfgabe des BauGB und der HBO die folgenden Kriterien entweder in den Bebauungspl\u00e4nen, in einer Gestaltungssatzung oder in den Kaufvertr\u00e4gen des Magistrats verankert werden. Diese Kriterien bzw. Vorgaben sollen f\u00fcr Wohn-, Gewerbe- und Mischbebauung gelten und sind bei der Abw\u00e4gung \u00fcber den Bebauungsplan nach \u00a7 1 Abs. 7 BauGB zu ber\u00fccksichtigen sowie in der Auftrags\u00fcbergabe an Planungsb\u00fcros bzw. vor der \u00dcbergabe an Architektenwettbewerbe zu verankern. Bei \u00c4nderung von Bebauungspl\u00e4nen bei Neubebauung\/ Nachverdichtung werden diese soweit wie m\u00f6glich angepasst. In Gebieten, die nach \u00a7 34 BauGB zu beurteilen sind (unbeplanter Innenbereich), wird gepr\u00fcft, ob ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wird und ggfls. eine Ver\u00e4nderungssperre nach \u00a7 14 BauGB beschlossen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kriterien:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Kompakte Bauformen (energetische Betrachtung und Reduzierung<br>versiegelter Fl\u00e4chen)<\/li>\n\n\n\n<li>Wohnbebauung: Mischung aus Einfamilien, Reihen und Doppelh\u00e4usern<\/li>\n\n\n\n<li>Als Standardbauweise f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude wird in vorhabenbezogenen Bebauungspl\u00e4nen und ansonsten mittels st\u00e4dtebaulichem Vertrag (im Sinne des \u00a711 BauGB) mindestens Effizienzhaus KfW55 \u2013 alternativ: nach Standard GEG in Verbindung mit Photovoltaik- Anlage \u2013 festgelegt. Begleitend erfolgt Aufkl\u00e4rung mit dem Ziel, h\u00f6here energetische Geb\u00e4udestandards zu realisieren (F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten).<\/li>\n\n\n\n<li>Begr\u00fcnung von Flachd\u00e4chern zwingend , Alternativ PV- oder Solarthermie- Anlagen, Fassadenbegr\u00fcnung erw\u00fcnscht<\/li>\n\n\n\n<li>Verkehrsf\u00fchrung max 30 km\/h, bei Wohnbebauung vorzugsweiseSpielstra\u00dfen\/Shared Space<\/li>\n\n\n\n<li>Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfen: F\u00fcr Wohnbebauung empfohlen in der Regel nicht gr\u00f6\u00dfer als 500 Quadratmeter unter Ber\u00fccksichtigung der \u00f6rtlichen Gegebenheiten und der Topografie, sowie st\u00e4dteplanerischen Grunds\u00e4tzen unter der Ma\u00dfgabe eines sparsamen Fl\u00e4chenverbrauchs. Die Festlegung der Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfen erfolgt in der textlichen Festsetzung eines jeden BPlanes und der dazugeh\u00f6rigen textlichen Festsetzung, der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Ma\u00dfnahmen zur Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, W\u00e4rme oder K\u00e4lte aus erneuerbarer Energien:<br>(a) Hauptfirstrichtung in der Regel in Ost-West-Richtung bzw. so dass hier eine m\u00f6glichst optimale passive und aktive Solarnutzung erfolgen kann. ( pro Bauvorhaben die optimale Ausrichtung unter Ber\u00fccksichtigung der Verbraucherprofile festlegen &#8211; Energieberater)<br>(b) Dachform und Dachneigung der optimalen Energiegewinnung<br>angepasst. z.B.:<br>1. Satteld\u00e4cher sind mit einer Dachneigung von 15\u00b0 bis 40\u00b0 zul\u00e4ssig.<br>2. Zeltd\u00e4cher sind mit einer Dachneigung von 15\u00b0bis 40\u00b0 zul\u00e4ssig.<br>3. Pultd\u00e4cher sind nur als versetzte Pultd\u00e4cher mit einem maximalen<br>Versatz von 1,5 m und mit einer Dachneigung von 15\u00b0 bis 40\u00b0 zul\u00e4ssig.<br>(c) Bei der Errichtung eines gewerblichen Geb\u00e4udes muss eine PV-Anlage zur Erzeugung, Nutzung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien installiert werden. Ausnahmen bei Nachweis ad\u00e4quater alternativer Energiegewinnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die nach Abzug der \u00fcberbauten sowie befestigten Fl\u00e4chen verbleibenden Freifl\u00e4chen sind zu begr\u00fcnen oder zu bepflanzen und im Bestand zu erhalten. Mindestens 25 % dieser Freifl\u00e4chen sind mit standortgerechten und einheimischen B\u00e4umen und Str\u00e4uchern zu bepflanzen. Die Verwendung von Koniferen als Gruppen- oder Heckenpflanzung ist unzul\u00e4ssig. Schotter-,Split-, Kies-Steing\u00e4rten sind nicht zul\u00e4ssig (Ausnahme Stellplatz, Carport, Garagenzufahrt, Hauseingang) .<\/li>\n\n\n\n<li>Einfriedung mit Begr\u00fcnung vor dem Haus und einem nach hinten<br>versetzen Haus, sodass Platz f\u00fcr Fahrzeuge auf dem Grundst\u00fcck entsteht und diese nicht auf der Stra\u00dfe stehen.<\/li>\n\n\n\n<li>Mauern, Aufsch\u00fcttungen und Grundst\u00fccksbefestigungen nur aus<br>Naturmaterialien und in der Gestaltung so, dass alle Anforderungen an die Bewegungsfreiheit von Wildtieren (Naturschutz) erf\u00fcllt werden unterBer\u00fccksichtigung der \u00f6rtlichen Gegebenheiten \u2013 ggf. in Einzelvertr\u00e4gen festschreiben. Die Abdeckung von Lichtsch\u00e4chten, Regenfallrohren und \u00e4hnlichen Bauwerken ist Kleintier- und Vogel-sicher zu gestalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum Schutz vor sch\u00e4dlichen Umwelteinwirkungen durch Licht (Lichtverschmutzung) sollte die \u00f6ffentliche und private Au\u00dfenbeleuchtung energiesparend, streulichtarm und insektenvertr\u00e4glich (UV-armes Lichtspektrum) installiert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Fahrradstellpl\u00e4tze: mindestens \u00e4quivalent zur Verordnung des Landes Hessen \u00fcber Anforderungen an Abstellpl\u00e4tze f\u00fcr Fahrr\u00e4der<\/li>\n\n\n\n<li>Schaffung von attraktiven Fu\u00df- und Radwegverbindungen bzw. Anbindungen<\/li>\n\n\n\n<li>Regenr\u00fcckhaltezisternen: das anfallende nicht behandlungsbed\u00fcrftige Niederschlagswasser s\u00e4mtlicher Dachfl\u00e4chen und sonstiger befestigter Fl\u00e4chen der Baugrundst\u00fccke ist in Regenr\u00fcckhaltezisternen zu sammeln und auf dem Grundst\u00fcck zu verwenden. Hierzu ist auf jedem Baugrundst\u00fcck eine Regenr\u00fcckhaltezisterne zu errichten.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Baugebiete vorsehen:<br>(a) Angebot und Hinweis auf die Energieberatung, Aufkl\u00e4rung mit dem Ziel, Geb\u00e4ude zu errichten, die optimale Co2-Bilanz ergeben durch hohe energetische Geb\u00e4udestandards Stichworte z.B. Solar-und Geothermi<br>(b) Fl\u00e4che f\u00fcr Versorgungsanlagen, z.B. um zentrale\/gemeinschaftliche Solarstromspeicher unterzubringen. Kooperation mit Versorgungsunternehme<br>(c) Fl\u00e4chen vorzusehen f\u00fcr die Errichtung von Lades\u00e4ulen, Kooperation mit Versorgungsunternehmen<br><br><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Wie im Eingangstext des Beschlussvorlage bereits dargestellt, sind wir in der Pflicht, die Gefahren des Klimawandels ernst zu nehmen und rechtzeitig Ma\u00dfnahmen zu treffen, die f\u00fcr klimaneutrales Leben sorgen und ein gro\u00dfes Ma\u00df an Klimaanpassung gew\u00e4hrleisten. Insofern ist es unmittelbar einleuchtend, dass Bauma\u00dfnahmen und Baugebiete einen gro\u00dfen Teil der m\u00f6glichen Umkehrpunkte f\u00fcr den Klimawandel darstellen: ca. 30% der Gesamtenergie entfallen auf die Haushalte und davon ca. 75% auf Raumw\u00e4rme , auf Warmwasser ca. 12% und 13% auf Elektroger\u00e4te und Beleuchtung. Gleichzeitig ist es den Stadtverordneten ein sehr wichtiges Anliegen, im Stadtgebiet bezahlbaren Wohnraum durch Neubebauung in ausgewiesenen Baugebieten, Einzel- Bauvorhaben bzw. durch Nachverdichtung im Innenbereich anzubieten bzw. zu unterst\u00fctzen und sie legen Wert darauf, ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen \u00f6kologischen Anforderungen und der Bezahlbarkeit von Wohnraum zu erm\u00f6glichen. Daraus ergibt sich f\u00fcr die Stadt Reinheim und f\u00fcr jedes einzelne Bauvorhaben an diesem Punkt die Verpflichtung zum verantwortungsvollen Handeln. Der Aufgabe, diese beiden Aspekte zusammenzubringen, dient diese Beschlussvorlage. Der Aufwand f\u00fcr verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen entsprechend dieser Vorlage relativiert sich angesichts der Vorteile, die eine zukunftsweisende Bauweise bietet: rechtzeitige Anpassung an den Klimawandel, der in seiner rasenden Entwicklung den Druck auf CO2 Einsparung in allen Bereichen erheblich erh\u00f6hen wird. Dazu kommt die unsichere Lage\/Abh\u00e4ngigkeit bei Verf\u00fcgbarkeit und Kosten f\u00fcr fossile Brennstoffe durch weltweite Verwerfungen der globalen \u00d6l -und Gas-F\u00f6rder- Konzerne. Die nachtr\u00e4gliche Installation von CO2 -freien bzw. erneuerbaren Energieversorgungen kommt sehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig teurer als die sinnvolle Einplanung von vorneherein. Die nachtr\u00e4glicheInstallation von D\u00e4mmma\u00dfnahmen gegen K\u00e4lte oder W\u00e4rme wird unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig aufwendiger als die Einplanung von Beginn an. Ma\u00dfnahmen in Richtung Energie-Autarkie z. B. in Gestalt einer Photovoltaik nach Fertigstellung des Geb\u00e4udes wird<br>kostenintensiver als die Integration von vorneherein.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung vom 24.11.2020 mit<br>21 ja<br>7 nein<br>4 Enthaltungen<br>angenommen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion gb-font-size-15\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Entwicklung Klimaschutz \u2013 Vorarbeiten zum Klimaschutzkonzept<\/strong> vom 29.11.2019  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><strong>Antrag zum Haushalt 2020<\/strong><br>Im Produktbereich 56 Umweltschutz wird die Position Entwicklung Klimaschutz um 5.000 EUR auf 20.000 EUR erh\u00f6ht.Verwendung f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>eine erste konkrete Ma\u00dfnahme (Photovoltaik-Anlage auf das B\u00fcrgerhaus Zeilhard-Georgenhausen)<\/li>\n\n\n\n<li>die Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes f\u00fcr die Stadt Reinheim in Zusammenarbeit mit den beim Landkreis daf\u00fcr eingerichteten Stellen und die Etablierung eines \u201eRunden Tisches\u201c zur Beratung und Umsetzung der definierten Klima-Ziele. F\u00f6rdermittel von Bund und Land sind zu beantragen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit<br>29 ja<br>7 nein<br>0 Enthaltungen<br>beschlossen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Planung Neubildung und Erh\u00f6hung L\u00e4rmschutzwall und Verbreiterung Radweg B38\/Am Gockert<\/strong> vom 25.11.2019  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p><br>Der Magistrat wird gebeten die aktuelle H\u00f6he des L\u00e4rmschutzwalls festzustellen und ggf. mit<br>Hessen Mobil zu er\u00f6rtern, ob durch die erneuerte B38 das Stra\u00dfenniveau angehoben wurde und<br>demnach eine Anpassung des H\u00f6henniveaus des L\u00e4rmschutzwalls notwendig ist.<br>F\u00fcr ein entsprechendes Gutachten werden im Haushalt 2020 Mittel in H\u00f6he von 5.000,00 \u20ac<br>bereitgestellt.<br><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Nach Umbau der B38 wird durch die Anwohner eine erh\u00f6hte L\u00e4rmbelastung durch den Verkehr<br>empfunden.<br>Ob der L\u00e4rmschutzwall in seiner H\u00f6he den gesetzlichen Vorgaben entspricht, soll gepr\u00fcft werden.<br>Sollte die H\u00f6he nicht ausreichend sein kann der Wall gegebenenfalls mit dem anfallenden<br>Erdaushub aus dem Mischgebiet Nord-West III erh\u00f6ht werden.<br>Das Land Hessen ist an den Kosten zu beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit<br>31 ja<br>0 nein<br>5 Enthaltungen<br>beschlossen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Dienstfahrr\u00e4der<\/strong> vom 18.11.2019  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Im Produktbereich 12-122-12202 werden 5.000 EUR eingestellt zur Beschaffung von 1<br>Standard- E-Bike.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Fahrr\u00e4der erhalten die Aufschrift \u201eReinheimer Stadtverwaltung f\u00e4hrt Rad\u201c<\/li>\n\n\n\n<li>Weitere Fahrr\u00e4der werden im Haushaltsjahr angeschafft, wenn ein entsprechender Bedarf<br>vorliegt.<br><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Als Mitglied der Hessischen Klimakommunen ( seit 2010) hat sich die Stadtverwaltung<br>verpflichtet sich, auf der Grundlage einer CO2-Bilanz, Aktionspl\u00e4ne mit Ma\u00dfnahmen zum<br>Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen und diese zu<br>verwirklichen.<br>Einer dieser Aufgabenbereiche ist die direkte Reduktion von CO\u00b2 Aussto\u00df.<br>Insofern liegt es nahe, f\u00fcr Kurzstrecken in der Stadt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br>der Stadtverwaltung Dienstfahrr\u00e4der zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit<br>31 ja<br>4 nein<br>1 Enthaltungen<br>beschlossen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Fahrrad-freundliche Stadt<\/strong> vom 18.11.2019  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p>Im Produktbereich 54-541-54101 werden 20.000 EUR eingestellt, damit gem\u00e4\u00df der<br>Vorgaben im Radverkehrskonzept des Landkreises Darmstadt-Dieburg Markierungs-<br>Beschilderungs- und ggf. Bauarbeiten durchgef\u00fchrt und an geeigneten Stellen<br>Fahrradst\u00e4nder (z.B. \u201eBetaparker\u201c oder \u201eAnlehnb\u00fcgel\u201c) platziert werden.<br><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Um einer gro\u00dfen Zahl von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die sich auf dem Fahrrad durch die<br>Stadt bewegen wollen,<br>. eine sichere Verkehrsf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten und auch<br>. den Komfort, an geeigneten Stellen ihre Fahrr\u00e4der sicher abzustellen zu k\u00f6nnen,<br>sollen die Anregungen und Kritikpunkte des o.g. Radverkehrskonzeptes in Reinheim<br>umgesetzt bzw. angenommen werden. Dies ist auch als Beitrag zum Klimaschutz durch<br>Verkehrswende zu verstehen.<br>Der o.g. Betrag soll f\u00fcr die Folgejahre ebenfalls eingestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit<br>28 ja<br>8 nein<br>0 Enthaltungen<br>beschlossen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Ersatzbeschaffung PKW<\/strong> <strong>-Elektromobilit\u00e4t-<\/strong> vom 25.11.2019  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Ansatz im Investitionsplan f\u00fcr den Haushaltstitel 51 101 04 &#8211; Bauamt, Ersatzbeschaffung PKW wird um 5.000 EUR auf 31.500 EUR erh\u00f6ht, um nach Pr\u00fcfung der Eignung f\u00fcr den Anwendungsfall damit die Beschaffung eines E-PKW und einer externen mobilen Ladeeinheit zu erm\u00f6glichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Alle Reinheimer E-Fahrzeug erhalten die Aufschrift \u201eReinheimer Stadtverwaltung f\u00e4hrt elektrisch\u201c<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt \/ Begr\u00fcndung:<\/strong><br>Als Mitglied der Hessischen Klimakommunen ( seit 2010) hat sich Stadtverwaltung verpflichtet sich, auf der Grundlage einer CO2-Bilanz, Aktionspl\u00e4ne mit Ma\u00dfnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen und diese zu verwirklichen.<br>Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.08.19 zur Eind\u00e4mmung der Klimakrise sollen L\u00f6sungen bevorzugt werden, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- u. Artenschutz auswirken.<br>Einer dieser Aufgabenbereiche ist die direkte Reduktion von CO\u00b2 Aussto\u00df, NOX und Feinstaub.<br>Insofern liegt es nahe, bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen vorrangig zu pr\u00fcfen, welche Antriebsarten f\u00fcr den geplanten Zweck in Frage kommen. Bei der Beschaffung eines PKW f\u00fcr das Bauamt ist die Option E-Kfz das angemessene Mittel der Wahl. Das Aufladen des PKW ist am Standort Rathaus m\u00f6glich und es sind am Markt neben sogenannten Wallboxen mobile Ladeeinheiten verf\u00fcgbar, die ohne bauliche Ma\u00dfnahmen an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden k\u00f6nnen und somit das Aufladen am \u201eHeimatstandort\u201c sicherstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit<br>24 ja<br>12 nein<br>0 Enthaltungen<br>beschlossen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-genesis-blocks-gb-accordion gb-block-accordion\"><details><summary class=\"gb-accordion-title\"><strong>Ausbau der Kleinkindbetreuung U 3 in Reinheim<\/strong> vom 26.11.2018  -angenommen-<\/summary><div class=\"gb-accordion-text\">\n<p>Im Haushalt 2019 werden 25 000 \u20ac f\u00fcr Planungskosten eingestellt, damit untersucht werden kann, an welchen Standorten weitere U 3 Betreuungspl\u00e4tze in der Zukunft eingerichtet werden k\u00f6nnen.<br>Die Mittel sind auch verwendbar f\u00fcr evtl. Bauleitplanverfahren mit denen Baurecht f\u00fcr weitere Zubauten geschaffen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverornetenversammlung am 03.12.2019 mit<br>32 ja<br>2 nein<br>1 Enthaltungen<br>beschlossen.<\/p>\n<\/div><\/details><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier sind die wichtigsten Antr\u00e4ge der Fraktion B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":212,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-635","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/635","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=635"}],"version-history":[{"count":101,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/635\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2342,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/635\/revisions\/2342"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/212"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=635"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}