{"id":622,"date":"2021-01-25T16:12:45","date_gmt":"2021-01-25T15:12:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/?page_id=622"},"modified":"2024-02-13T10:47:51","modified_gmt":"2024-02-13T09:47:51","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/?page_id=622","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Mitgliederversammlung der Ortsverbandes Reinheim hat in ihrer Sitzung am 23.03.2022 einstimmig die \u00c4nderung der Satzung beschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1&nbsp; Name und Sitz<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ortsverband Reinheim der Partei B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN ist ein Gebietsverband im Sinne des Parteiengesetzes und tr\u00e4gt den Namen &#8222;B\u00fcndnis 90\/Die GR\u00dcNEN Reinheim&#8220;, Kurzname &#8222;Gr\u00fcne&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Sein Sitz ist Reinheim.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2&nbsp; Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied kann jede und jeder werden, der\/die die Grunds\u00e4tze (Grundkonsens und Satzung) von B\u00fcndnis 90 \/ DIE GR\u00dcNEN und Programme anerkennt und keiner anderen Partei angeh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Ortsverbandes zu beantragen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftlich zu erkl\u00e4ren), Streichung, Ausschluss oder Tod.<\/p>\n\n\n\n<p>Streichung erfolgt, wenn das Mitglied trotz schriftlicher Aufforderung unentschuldigt \u00fcber ein halbes Jahr mit der Beitragszahlung im Verzug ist.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3&nbsp; Ausschluss<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vors\u00e4tzlich gegen die Satzung der Partei und ihre Grunds\u00e4tze versto\u00dfen hat und dadurch schwerer Schaden f\u00fcr die Partei entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens mu\u00df von der Ortsmitgliederversammlung nach ordentlicher Einladung und Anh\u00f6rung der\/des Betroffenen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist ein Ausschlussverfahren eingeleitet, entscheidet die Kreis- bzw. Landesschiedskommission \u00fcber den Ausschluss. Gegen diese Ent\u00adscheidung ist die Berufung bis zur h\u00f6chsten Schiedskommission m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4&nbsp; Freie Mitarbeit<\/p>\n\n\n\n<p>B\u00fcndnis 90 \/ DIE GR\u00dcNEN erm\u00f6glicht die Form der freien Mitarbeit. Sie steht jeder und jedem offen.<\/p>\n\n\n\n<p>Freie Mitarbeit beginnt, bzw. endet mit der schriftlichen Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, sich an der politischen Arbeit und Diskussion in der Partei zu beteiligen, sowie das Recht auf umfassende Information.<\/p>\n\n\n\n<p>Freie Mitarbeit endet<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; durch Erl\u00f6schen bei fehlender Mitarbeit l\u00e4nger als 12 Monate<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; bei Verweigerung der Mitarbeit durch die zust\u00e4ndigen Gremien<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;&nbsp; bei Versto\u00df gegen die Prinzipien des Grundkonsenses und der Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>Freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen k\u00f6nnen keine Parteifunktion aus\u00fcben, wohl aber Mandate auf Wahllisten \u00fcbernehmen. Sie k\u00f6nnen nicht stimmberechtigt in die Entscheidungsgremien von B\u00fcnd\u00adnis&nbsp;90&nbsp;\/&nbsp;Die&nbsp;GR\u00dcNEN delegiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5&nbsp; Rechte und Pflichten der OV-Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dieser Satzung und aus der Satzung des Bundesverbandes von B\u00fcnd\u00adnis&nbsp;90&nbsp;\/&nbsp;Die&nbsp;GR\u00dcNEN.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6&nbsp; Organe<\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Ortsverbandes sind:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Ortsmitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Ortsvorstand<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7&nbsp; Gliederungen<\/p>\n\n\n\n<p>Stadtteilgruppen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8&nbsp; Ortsmitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ortsmitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Entscheidungsorgan auf Ortsebene.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt die Wahl des Vorstandes, der KandidatInnen f\u00fcr die Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeir\u00e4te und f\u00fcr den Magistrat, der Delegierten f\u00fcr \u00fcberregionale Partei\u00adversammlungen, soweit dies nicht durch die Kreis\u00admitgliederversammlung geschieht, sowie die Wahl der Kassenpr\u00fcfer*innen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie fa\u00dft \u00fcber die Satzung des Ortsverbandes, politische Antr\u00e4ge, Resolutionen sowie die sonstigen Angelegenheiten Beschlu\u00df. Die Ortsmitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse der Ortsmitgliederversammlung, die Antr\u00e4ge an Organe h\u00f6herer Gebietsverb\u00e4nde zum Inhalt haben, sind f\u00fcr Delegierte bindend. Delegierte sind der Ortsmitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse der Ortsmitgliederversammlung, die Auftr\u00e4ge an den Ortsvorstand zum Inhalt haben, sind bindend.&nbsp; Der Vorstand Ist der Ortsmitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Ortsmitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor jeder Ortsmitgliederversammlung ergeht die Einladung schriftlich an alle Mitglieder. Die Einladung kann auch an die dem Vorstand bekannte Mail-Adresse gesandt werden. Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung, Aufl\u00f6sung des Ortsverbandes oder Abwahl von Vorstandsmitgliedern sind der Einladung beizuf\u00fcgen. Die Einladung mu\u00df 14 Tage vorher vom Vorstand verschickt werden. Die Ortsmitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn satzungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine au\u00dferordentliche Ortsmitgliederversammlung ist auf Antrag von 5 Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung abzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Tagesordnungspunkte k\u00f6nnen von allen Mitgliedern, von Versamm\u00adlungsteilnehmern, die ein besonderes Anliegen haben und vom Vorstand des Ortsverbandes vorgeschlagen werden. \u00dcber die Annahme der Tagesordnungspunkte entscheidet die Ortsmitgliederversammlung. Dringliche Tagesordnungspunkte, die nicht in der Einladung genannt worden sind bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit. Satzungs\u00e4nderung, Aufl\u00f6sung des Ortsverbandes sowie Abwahl von Mitgliedern des Vorstands k\u00f6nnen nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ortsmitgliederversammlung ist grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber jede Ortsmitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9&nbsp; Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand vertritt die Partei nach innen und au\u00dfen. Er f\u00fchrt deren Gesch\u00e4fte auf der Grundlage der Beschl\u00fcsse der Ortsmitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand des Ortsverbandes besteht aus bis zu zwei Vorstandssprecher*innen, Kassierer*in und bis zu vier Beisitzer*innen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gew\u00e4hlt ist, wer in geheimer Wahl im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erh\u00e4lt. in weiteren Wahlg\u00e4ngen gen\u00fcgt die einfache Mehrheit der Stimmen. Die Wahl kann auch per Akklamation durchgef\u00fchrt werden, wenn dem niemand widerspricht. Der Vorstand wird f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist an die Beschl\u00fcsse der Ortsmitgliederversammlung gebunden und ihr rechenschaftspflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, in der die Verteilung der Aufgaben, die terminliche Gestaltung der Sitzungen und die Regularien der Abstimmungen festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Beschl\u00fcssen des Vorstandes mit finanzieller Auswirkung auf den Ortsverband hat der\/die Kassierer*in ein aufschiebendes Veto. Der Antrag mu\u00df dann der Ortsmitgliederversammlung zur Beschlu\u00dffassung vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Abwahl von Vorstandsmitgliedern ist mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der Ortsmitgliederversammlung m\u00f6glich. Ein entsprechender Antrag von mindestens 5 der Mitglieder mu\u00df mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin den Mitgliedern schriftlich zur Kenntnis gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Sitzungen des Vorstandes werden der Fraktionsvorstand und die Magistratsmitglieder eingeladen und haben Rederecht in der Sitzung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Schlu\u00dfbestimmung<\/p>\n\n\n\n<p>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf einer Ortsmitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Ortsverbandes bedarf einer 2\/3-Mehrheit aller Mitglieder und einer gesonderten Einladung. Ist auf der betreffenden Sitzung nicht die n\u00f6tige Zahl der Mitglieder vorhanden, so ist eine neue Sitzung einzuberufen, bei der dann eine 2\/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Verwendung des Verm\u00f6gens im Falle der Aufl\u00f6sung entscheidet die letzte Ortsmitgliederversammlung. Es ist f\u00fcr einen Zweck der \u00f6kologischen Bewegung zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Liquidation des Verm\u00f6gens obliegt dem Vorstand. Die Satzung tritt mit ihrer Beschlu\u00dffassung durch die Ortsversammlung in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Reinheim, den 23.03.2022<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Mitgliederversammlung der Ortsverbandes Reinheim hat in ihrer Sitzung am 23.03.2022 einstimmig die \u00c4nderung der Satzung beschlossen. \u00a7 1&nbsp; Name und Sitz Der Ortsverband Reinheim der Partei B\u00fcndnis 90\/DIE GR\u00dcNEN [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-622","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=622"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/622\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1743,"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/622\/revisions\/1743"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gruene-reinheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}